Mitgliedsstaaten können ihre Pflicht zur Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinschaftsrecht auch übererfüllen. So können sie das nationale Recht ohne gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung an das Gemeinschaftsrecht anpassen, indem sie den Gegenstandsbereich des Gemeinschaftsrechts auf nicht von ihm erfasste Bereiche ausdehnen. Dieser Vorgang wird als autonome Harmonisierung des Gemeinschaftsrechts oder überschießende Richtlinienumsetzung bezeichnet. Die Autorin untersucht, ob diese autonom harmonisierten Normen des nationalen Rechts einheitlich zu dem gemeinschaftsrechtlichen...
Mitgliedsstaaten können ihre Pflicht zur Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinschaftsrecht auch übererfüllen. So können sie das nationale ...
»Democracy, becoming militant, can be saved.« (Karl Loewenstein, 1935)Wie kann die Demokratie mit den Mitteln des Rechts gegen Bedrohungen von innen und von außen verteidigt werden? Wie scharf darf das Schwert der Demokratie sein, wie ist sein Einsatz abzuwägen, um die Demokratie nicht selbst ins Herz zu treffen? Die Europäische Union ist nach Art. 2 EUV auf den Wert der Demokratie gegründet. Indes wird die Frage nach dem Schutz derselben auf mitgliedstaatlicher Ebene ganz unterschiedlich beantwortet, auf Unionsebene bisweilen offen gelassen. Die Idee einer Streitbaren Demokratie wird...
»Democracy, becoming militant, can be saved.« (Karl Loewenstein, 1935)Wie kann die Demokratie mit den Mitteln des Rechts gegen Bedrohungen von innen...