Die Arbeit hinterfragt die gesetzgeberische Entscheidung, die Verbrechen des StGB ausnahmslos im Versuch unter Strafe zu stellen, die Versuchsstrafbarkeit von Vergehen dagegen von einer Einzelanordnung im jeweiligen Tatbestand des Besonderen Teils abhangig zu machen ( 23 I StGB). Dabei bieten die Gesetzesbegrundungen seit Entstehen des StGB das massgebliche Material der Abhandlung. Die hierin angefuhrten Erwagungen des Gesetzgebers werden einer kritischen Betrachtung unterzogen und sodann systematisiert. Dabei werden alternative Rechtsinstrumente der Vorfeldstrafbarkeit in die Betrachtung...
Die Arbeit hinterfragt die gesetzgeberische Entscheidung, die Verbrechen des StGB ausnahmslos im Versuch unter Strafe zu stellen, die Versuchsstrafbar...