In Bezug auf das Verstandnis des Streitgegenstands, den Vorgang der Streitfestlegung, die Anderung des Klagegrunds und die Erklarung der Urteilskonformitat zeigen sich sowohl innerhalb der Lehre als auch der Rechtsprechung betrachtliche Differenzen. Eine Uberwindung dieser die Transparenz und die Berechenbarkeit der kirchlichen Judikatur und damit den grundrechtlich abgesicherten Rechtsschutz der Glaubigen (c. 221, 2) gefahrdenden Vielfalt der Interpretation und Anwendung von Normen setzt die Ruckbesinnung auf die verfahrensrechtlichen Grundprinzipien des Rechts auf Gehor und ein...
In Bezug auf das Verstandnis des Streitgegenstands, den Vorgang der Streitfestlegung, die Anderung des Klagegrunds und die Erklarung der Urteilskonfor...
Richard Puza wurde am 17. August 1943 in Klagenfurt geboren. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in Graz wurde er 1965 zum Dr. iur. promoviert. Er arbeitete mehrere Jahre in einer Rechtsanwaltskanzlei mit und wurde nach der Habilitation mit einer Arbeit uber -Rechtskraft und fehlerhaftes Urteil in den Decisionen der Romischen Rota- 1972 Universitatsdozent in Graz, bevor er 1978-1980 die Vertretung des vakanten Lehrstuhls fur Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultat der Universitat Tubingen ubernahm. Nachdem er parallel 1979 Ausserordentlicher Professor fur Kirchenrecht...
Richard Puza wurde am 17. August 1943 in Klagenfurt geboren. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in Graz wurde er 1965 zum Dr. iur. promovier...
Das kirchliche Strafrecht hat in jungster Zeit verstarkt die Aufmerksamkeit einer interessierten Offentlichkeit auf sich gezogen. Diese Untersuchung will das Proprium der kirchlichen Strafgewalt aufzeigen und so ihren theologischen Kern freilegen. Sie geht der Frage nach, warum und zu welchem Zweck die Kirche Strafen verhangt, warum sie bis heute an einer ihr eigenen und unabhangigen Strafgewalt festhalt, warum eine solche Strafgewalt notwendig ist und worin sie begrundet liegt. Die Untersuchung konzentriert sich dabei auf die Entwicklung der Strafrechtsbegrundung vom Rechtsdenken des Ius...
Das kirchliche Strafrecht hat in jungster Zeit verstarkt die Aufmerksamkeit einer interessierten Offentlichkeit auf sich gezogen. Diese Untersuchung w...
Die Verpflichtung bestimmter Personen innerhalb der Kirche zur Feier des Stundengebetes wurzelt tief in der kirchlichen Tradition. Auch wenn die verschiedenen Aspekte im Laufe der Zeit unterschiedlich stark betont wurden, hat sich der Grundgedanke erhalten. Das Zweite Vatikanische Konzil hat viele aus dem Blickfeld geratene Facetten wiederentdeckt. In der Gegenwart sind wichtige rechtliche Aspekte hinzugetreten. Unter anderem bietet die Untersuchung eine Zusammenstellung der liturgischen Bucher, welche die in den Diozesen des deutschsprachigen Raumes geltenden Eigenfeiern enthalten. Daruber...
Die Verpflichtung bestimmter Personen innerhalb der Kirche zur Feier des Stundengebetes wurzelt tief in der kirchlichen Tradition. Auch wenn die versc...
Seit der ersten Verurteilung der Freimaurerei durch Papst Clemens XII. (1738) wird die Mitgliedschaft von Katholiken in Freimaurerlogen mit kirchlichen Strafen belegt. Trotz nationalhistorisch bedingter Unterschiede innerhalb der Freimaurerei und trotz des Bemuhens um eine differenzierte Betrachtung blieb die Haltung der massgebenden kirchlichen Autoritaten gegenuber der gleichzeitigen Mitgliedschaft von Katholiken in Freimaurerlogen und der katholischen Kirche bis heute unverandert rigoros. Ausgehend von den historischen Anlassen der kirchlichen Verurteilungen werden im kanonistischen Teil...
Seit der ersten Verurteilung der Freimaurerei durch Papst Clemens XII. (1738) wird die Mitgliedschaft von Katholiken in Freimaurerlogen mit kirchliche...