In Bezug auf das Verstandnis des Streitgegenstands, den Vorgang der Streitfestlegung, die Anderung des Klagegrunds und die Erklarung der Urteilskonformitat zeigen sich sowohl innerhalb der Lehre als auch der Rechtsprechung betrachtliche Differenzen. Eine Uberwindung dieser die Transparenz und die Berechenbarkeit der kirchlichen Judikatur und damit den grundrechtlich abgesicherten Rechtsschutz der Glaubigen (c. 221, 2) gefahrdenden Vielfalt der Interpretation und Anwendung von Normen setzt die Ruckbesinnung auf die verfahrensrechtlichen Grundprinzipien des Rechts auf Gehor und ein...
In Bezug auf das Verstandnis des Streitgegenstands, den Vorgang der Streitfestlegung, die Anderung des Klagegrunds und die Erklarung der Urteilskonfor...