ISBN-13: 9783639675535 / Niemiecki / Miękka / 2014 / 112 str.
Laut osterreichischer Verfassung Art. 2 gilt: die Wurde des Menschen ist unantastbar." Finanzielle Not beschrankt Menschen in ihrer sozialen und kulturellen Teilhabe und ist ein Angriff auf die Menschenwurde. Der osterreichische Staat erkennt das Grundrecht der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Personen auf ein Leben in Wurde und auf umfassende Teilhabe an der Gesellschaft an und fuhrte 2010 die Bedarfsorientierte Mindestsicherung nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe" ein. In vorliegendem Werk soll hinterfragt werden, wann man von menschenwurdiger soziokultureller Teilhabe sprechen kann, ob die Bedarfsorientierte Mindestsicherung, mit Fokus auf das Bundesland Niederosterreich, ein menschenwurdiges Leben ermoglicht und welchen Stellenwert Erwerbstatigkeit als Bezugssaule der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in der Wurdedebatte und als Inklusionsfaktor einnimmt."
Laut österreichischer Verfassung Art. 2 gilt: „die Würde des Menschen ist unantastbar". Finanzielle Not beschränkt Menschen in ihrer sozialen und kulturellen Teilhabe und ist ein Angriff auf die Menschenwürde. Der österreichische Staat erkennt das Grundrecht der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Personen auf ein Leben in Würde und auf umfassende Teilhabe an der Gesellschaft an und führte 2010 die Bedarfsorientierte Mindestsicherung nach dem Prinzip der „Hilfe zur Selbsthilfe" ein. In vorliegendem Werk soll hinterfragt werden, wann man von menschenwürdiger soziokultureller Teilhabe sprechen kann, ob die Bedarfsorientierte Mindestsicherung, mit Fokus auf das Bundesland Niederösterreich, ein menschenwürdiges Leben ermöglicht und welchen Stellenwert Erwerbstätigkeit als Bezugssäule der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in der Würdedebatte und als Inklusionsfaktor einnimmt.