Laut osterreichischer Verfassung Art. 2 gilt: die Wurde des Menschen ist unantastbar." Finanzielle Not beschrankt Menschen in ihrer sozialen und kulturellen Teilhabe und ist ein Angriff auf die Menschenwurde. Der osterreichische Staat erkennt das Grundrecht der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Personen auf ein Leben in Wurde und auf umfassende Teilhabe an der Gesellschaft an und fuhrte 2010 die Bedarfsorientierte Mindestsicherung nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe" ein. In vorliegendem Werk soll hinterfragt werden, wann man von menschenwurdiger soziokultureller Teilhabe...
Laut osterreichischer Verfassung Art. 2 gilt: die Wurde des Menschen ist unantastbar." Finanzielle Not beschrankt Menschen in ihrer sozialen und kultu...