ISBN-13: 9783638949613 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 136 str.
ISBN-13: 9783638949613 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 136 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Unternehmensfuhrung, Management, Organisation, Note: 1,0, Otto-Friedrich-Universitat Bamberg (Lehrtuhl fur Betriebswirtschaftslehre, insbes. Internationales Management mit Schwerpunkt Europaisches Management), 240 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit hat das Ziel, die Vor- und Nachteile der Corporate Governance der Societas Europaea im Vergleich zu einer auf nationalen Rechtsformen basierenden Corporate Governance herauszuarbeiten. Dies geschieht anhand eines fiktiven Fallbeispiels. Grundlage sind je eine deutsche und britische Aktiengesellschaft. Anhand von drei moglichen Konstellationen des Zusammenschlusses der beiden Gesellschaften (Grundung einer SE niederlandischen Rechts; Ubernahme der deutschen durch die britische Gesellschaft nach nationalem Recht; Ubernahme der britischen durch die deutsche Gesellschaft nach nationalem Recht) werden die Vor- und Nachteile der Corporate Governance analysiert. Corporate Governance wird in dieser Arbeit nach Shleifer/Vishney auf die Trennung von Eigentum und Kontrolle nach Berle/Means bezogen und als Prinzipal-Agent-Konflikt interpretiert. Indem die positive Prinzipal-Agent-Theorie nach Jensen/Meckling, Fama und Fama/Jensen als theoretische Grundlage herangezogen wird, werden die drei diskutierten Falle in den Bereichen Aktionare und Hauptversammlung, Leitung der Gruppe und Schutz von Minderheiten, Leitungs- und Kontrollorgane sowie Arbeitnehmerbeteiligung verglichen. Als Kriterium fur die Beurteilung der Gute der Corporate Governance dienen die Agenturkosten sowie die Einhaltung der postulierten Trennung von Leitung und Kontrolle nach Fama/Jensen. Es zeigt sich, dass die Grundung einer Societas Europaea sowohl Vor- als auch Nachteile in Bezug auf die Corporate Governance birgt. Vor allem die mogliche freie Wahl- und Verlegbarkeit des Sitzstaates, und damit des jeweiligen subsidiar anwendbaren nationalen Rechts, spricht aber daf