ISBN-13: 9783642712784 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 310 str.
Die nachfolgende Untersuchung beschaftigt sich mit einem Rechtsinstitut des Volkervertragsrechts, das im innerstaatlichen Recht keine Parallele hat. Die Problematik der Vorbehalte zu multilateralen volkerrechtlichen Vertra- gen gehort zu den meistdiskutierten und komplexesten Fragen des Volker- vertragsrechts 1. Die Literatur zu diesem Fragenkreis ist kaum noch uber- 2 schaubar * Es bedarf daher schon beinahe einer Rechtfertigung fiir das erneu- te Aufgreifen dieses Fragenkreises. Hierzu konnte man es bei dem Hinweis auf die praktische Bedeutung dieser Problematik bewenden lassen, die Carl Schmitt zu der uberspitzten Bemerkung veranlasste, nicht mehr die Vertrage, sondern die Vorbehalte machten den eigentlichen Inhalt des Volkerrechts aus 3. Uber einen langen Zeitraum befand sich das Volkervertragsrecht in ei- nem verhaltnismassig ungesicherten Zustand 4, eine Tatsache, die in einem ge- wissen Gegensatz zur eminenten praktischen Bedeutung der internationalen 5 Vertrage steht . Das Schwergewicht bei der Erzeugung von Volkerrecht hat sich in den letzten Jahrzehnten deutlich vom Volkergewohnheitsrecht zum 6 Vertragsrecht verschoben * Unzweifelhaft stellt der volkerrechtliche Vertrag 1 Einer der profundesten Kenner der Materie, Sir Hersch Lauterpacht, bemerkte 1953: ?The subject of reservations to multilateral treaties is one of unusual - in fact baffling - complexity and it would serve no useful purpose to simplify artificially an inherently complex problem", YILC 1953 Il, S. 124. 2 Die derzeit wohl vollstandigste Spezialbibliographie enthalt die Studie von Im- bert, Les reserves aux traites multilateraux (1979), S. 475-494. 3 Carl Schmitt, Nationalsozialismus und Volkerrecht (1934), S. 24.