ISBN-13: 9783656703525 / Niemiecki / Miękka / 2014 / 42 str.
ISBN-13: 9783656703525 / Niemiecki / Miękka / 2014 / 42 str.
Forschungsarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Offentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 1,0, Duale Hochschule Baden-Wurttemberg Mannheim, fruher: Berufsakademie Mannheim (Forschungsinstitut (FOI)), Sprache: Deutsch, Abstract: Mitwirkungsoffenes Verwaltungshandeln gibt dem Burger ein Stuck personlichkeitsbildender Selbstbestimmung zuruck. Die analytisch kommunikative Verwaltung steht den Burgern in liberalisierten Netzen in neuen Kooperation und Netzstrukturen gegenuber. Die Verwaltung ist konstitutiv nur der Verfassung unterstellt, so dass es keinen rechtsfreien Raum geben kann, Art. 1 Abs. 1 S. 2, Abs. 3, 20 Abs. 3 GG. Eine rechtsfreie Exekutive ist nach dem GG nicht denkbar. Kompetenzen mussen der Verwaltung von der Rechtsordnung ausdrucklich eingeraumt werden. Ansonsten sind die Kompetenzen der Verwaltung (ausdrucklich) beschrankt. Unter der normativen Geltung des GG gibt es keine auerrechtliche Staatszwecklehre, die innerrechtliche Befugnisse eroffnet. Recht lebt in Sprache und entwickelt sich mit der Sprache; Auch das Recht, das seine Verbindlichkeiten in Sprache uberbringt, nimmt teil an der Entwicklung der Sprache. Kirchhof: Recht lebt in Vorschriften die den zukunftigen, noch unbekannten Fall regeln soll. Wenn eine solche Regelung auf die Zukunft vorgreift, ist sie mit der Verkundung schon veraltet. Die Qualitat einer Verwaltungsentscheidung ist an den sachlichen und rationalen Grunden, die in der Entscheidung dargestellt werden, zu messen. Ist die Entscheidung begrundet? Halt sie dem Begrundungs zwang als verwaltungsinterner Vorabkontrolle stand, dann kann Rechtssicherheit durch vernunftige, rationale und widerspruchsfreie Darstellung entstehen. Wirtschaftlichkeit und Effizienz sind legitime Direktiven des Verwaltungsrechts. Neben die Rechtmaigkeit des Verwaltungshandelns ist zunehmend die Problemlosungsfahigkeit des Regelungsverstandnisses in den Vordergrund getreten.