ISBN-13: 9783642647130 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 436 str.
ISBN-13: 9783642647130 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 436 str.
Erstmals seit Anfang der 70er Jahre behandelt die Arbeit den von der VN-Satzung fur regionale Aktivitaten der Friedenssicherung gezogenen rechtlichen Rahmen anhand der jungsten Praxis des Sicherheitsrats und bestimmter Regionalorganisationen (u.a. ECOWAS, GUS, OAS, OSZE, NATO, WEU). Der Begriff der Regionalorganisation, insbesondere im Verhaltnis zu Organisationen kollektiver Selbstverteidigung, die Moglichkeiten regionaler Friedenssicherung in den Bereichen friedliche Streitbeilegung, Durchfuhrung von Zwangsmassnahmen und die Entsendung von Friedenstruppen werden erortert. Ausserdem wird die neuerdings verstarkt stattfindende Zusammenarbeit zwischen Vereinten Nationen und Regionalorganisationen dargestellt."
und Gang der Untersuchung.- und Gang der Untersuchung.- Erster Teil: Funktion und Rechtsstellung der Regionalabmachungen unter der Geltung der Satzung des Völkerbunds.- 1. Kapitel: Das Konzept der Friedenssicherung in der Satzung des Völkerbunds.- I. Die Kriegsverhinderung.- 1. Abrüstung.- 2. Ächtung des Krieges.- 3. Verpflichtung zur friedlichen Streiterledigung.- II. Maßnahmen gegen einen Aggressor.- III. Bewertung.- 2. Kapitel: Die Stellung regionaler Mechanismen der Friedenssicherung unter der Geltung der Satzung des Völkerbunds.- I. Art. 20 und 21 VB-Satzung.- 1. Allgemeines.- 2. Entstehungsgeschichte von Art. 21 VB-Satzung.- 3. Vorschläge zur Reform von Art. 21 VB-Satzung.- II. Regionale Abmachungen in der Praxis des Völkerbunds.- 1. Telegramm des Präsidenten des Bundesrates vom 1. September 1928.- 2. Londoner Deklaration vom 13. Februar 1920.- 3. Stellungnahme des französischen Außenministers in der Bundesversammlung am 3. Juli 1936.- III. Die Diskussion um Art. 21 VB-Satzung in der Literatur.- 1. Art. 21 VB-Satzung in der Auseinandersetzung zwischen universalistischen und regionalistischen Konzeptionen.- a) Universalistische Auslegung.- b) Regionalistische Auslegung.- 2. Definition des Begriffs der Regionalabmachung.- a) In der Literatur genannte Beispiele für Abkommen nach Art. 21 VB-Satzung.- b) Besonderheiten und Gemeinsamkeiten der erwähnten Abkommen.- IV. Zusammenfassung und Bewertung.- Zweiter Teil: Der Begriff der Regionalorganisation in der Satzung der Vereinten Nationen.- 3. Kapitel: Notwendigkeit einer Begriffsbestimmung.- 4. Kapitel: Die Bestimmung des Begriffsmerkmals „regional“.- I. Problemstellung.- II. Bisher vertretene Auslegungsmöglichkeiten.- 1. Regionale Friedenssicherung als nicht-universelle Friedenssicherung.- 2. Geographische Bestimmung des Merkmals „regional“.- III. Stellungnahme.- 1. Unzulänglichkeit der Definition von regionaler Friedenssicherung als nicht-universeller Friedenssicherung.- 2. Unzulänglichkeit der an der Geographie orientierten Definition.- 3. Finale Definition.- IV. Zusammenfassung und Ergebnis.- 5. Kapitel: Kollektive Selbstverteidigung und kollektive Sicherheit auf regionaler Ebene: Das Verhältnis von Art. 51 zu Kapitel VIII der Satzung der Vereinten Nationen.- I. Kollektive Sicherheit und kollektive Selbstverteidigung als begriffliche Unterscheidung.- 1. Kollektive Sicherheit.- 2. Kollektive Selbstverteidigung.- II. Die Bedeutung der Unterscheidung im Rahmen von Kapitel VIII der Satzung der Vereinten Nationen.- 1. Allgemeines.- 2. Aktualität der Fragestellung: Die Maßnahmen von NATO und WEU im früheren Jugoslawien.- a) Hintergrund des Konflikts und wesentliche Ereignisse.- b) Aktivitäten von NATO und WEU.- c) Bewertung.- d) Konsequenzen für die weiteren Überlegungen.- III. Der bisherige Diskussionsstand zum Verhältnis von Art. 51 und Kapitel VIII der Satzung der Vereinten Nationen.- 1. Trennung von Organisationen kollektiver Sicherheit und kollektiver Selbstverteidigung.- a) Unterschiedliche Voraussetzungen und Rechtsfolgen in Art. 51 und Kapitel VIII der Satzung der Vereinten Nationen.- b) Schluß von der Struktur der Vereinten Nationen auf die Struktur von Regionalorganisationen.- c) Definition der Regionalorganisation in Abgrenzung zur kollektiven Selbstverteidigung.- d) Zur eingeschränkten Trennungstheorie und der Unterscheidung nach Funktionen.- 2. Kollektive Sicherheit als Oberbegriff für alle internationalen Organisationen mit sicherheitspolitischer Zielsetzung.- 3. Gleichstellung von Organisationen kollektiver Sicherheit und kollektiver Selbstverteidigung.- a) Argumente.- b) Bewertung.- IV. Art. 51 als Spezialvorschrift zu Kapitel VIII der Satzung der Vereinten Nationen.- 1. Grundstruktur des Ansatzes.- a) Weiter Begriff der Regionalorganisation: Organisationen kollektiver Selbstverteidigung als Regionalorganisationen.- b) Unterscheidung verschiedener Funktionen von Regionalorganisationen.- 2. Der weite Begriff der Regionalorganisation.- 3. Funktionen von Regionalorganisationen.- a) Kollektive Selbstverteidigung.- b) Kollektive Sicherheit im engeren Sinn.- c) Sicherheit im Außenbereich.- 4. Art. 51 als Spezialvorschrift zu Kapitel VIII der Satzung der Vereinten Nationen.- a) Systematik.- b) Entstehungsgeschichte von Art. 51 VN-Satzung.- c) Ergebnis.- V. Zusammenfassung.- 6. Kapitel: Notwendige Strukturelemente von Regionalorganisationen.- I. Beschränkung auf Organisationen mit sicherheitspolitischer Zielsetzung.- 1. Die Unterscheidung zwischen Organisationen mit sicherheitspolitischer und wirtschaftlicher oder anderer Zielsetzung.- 2. Neuere Entwicklungen.- a) EG im früheren Jugoslawien.- b) ECOWAS in Liberia.- 3. Schlußfolgerungen.- II. Existenz eines Mechanismus der friedlichen Streitbeilegung.- 1. Art. 52 Abs. 2 VN-Satzung als Teil der Definition von Regionalorganisationen.- 2. Art. 52 Abs. 2 VN-Satzung als Kompetenzverteilungsnorm.- III. Existenz eines Mechanismus zur Verhängung von Zwangsmaßnahmen.- IV. Vereinbarkeit mit den Zielen der Vereinten Nationen.- V. Gründung durch völkerrechtlichen Vertrag.- VI. Verbindung von souveränen Staaten.- VII. Bestimmte Mitgliederzahl.- 1. Obergrenze.- 2. Untergrenze: Mindesterfordernis von 2, 3, 4 oder 5 Mitgliedstaaten?.- VIII.Beschränkung von Regionalorganisationen auf Mitglieder der Vereinten Nationen.- 7. Kapitel: Definition des Begriffs der Regionalorganisation im Sinne von Kapitel VIII der Satzung der Vereinten Nationen.- Dritter Teil: Friedliche Streitbeilegung durch Regionalorganisationen.- 8. Kapitel: Grundprinzipien und Zuständigkeitsverteilung bei der friedlichen Streitbeilegung im Rahmen der Satzung der Vereinten Nationen.- I. Grundprinzipien der friedlichen Streiterledigung nach Kapitel VI der Satzung der Vereinten Nationen.- 1. Das Prinzip der Subsidiarität.- 2. Die Unterscheidung zwischen Streitigkeit und Situation.- II. Zuständigkeiten von Sicherheitsrat und Generalversammlung im Rahmen der friedlichen Streitbeilegung nach Kapitel VI der Satzung der Vereinten Nationen.- 1. Handlungsmöglichkeiten des Sicherheitsrats.- a) Aufforderung gemäß Art. 33 Abs. 2 VN-Satzung.- b) Untersuchungsrecht nach Art. 34 VN-Satzung.- c) Empfehlungen nach Art. 36 Abs. 1 VN-Satzung.- d) Empfehlungen nach Art. 37 Abs. 2 VN-Satzung.- e) VermittlungsVorschläge nach Art. 38 VN-Satzung.- 2. Handlungsmöglichkeiten der Generalversammlung.- 9. Kapitel: Art. 52 Abs. 2-4 VN-Satzung und die Auswirkung regionaler Streitbeilegungsmechanismen auf das in Kapitel VI der Satzung der Vereinten Nationen vorgesehene System der friedlichen Erledigung von Streitigkeiten.- I. Die Anwendbarkeit von Art. 52 Abs. 2-4 VN-Satzung auf Situationen.- II. Die Frage der Priorität von Regionalorganisationen bei der friedlichen Streiterledigung.- 1. These von der Priorität der Regionalorganisation.- 2. Einschränkung der Priorität der regionalen Verfahren durch Art. 52 Abs. 1 VN-Satzung.- 3. These von einer konkurrierenden Zuständigkeit von Vereinten Nationen und Regionalorganisationen.- 4. Stellungnahme.- a) Unstrittige Punkte.- b) Zur Zuständigkeit des Sicherheitsrats während der Tätigkeit einer Regionalorganisation.- aa) Unzulänglichkeit des Arguments aus Art. 24 Abs. 1 VN-Satzung.- bb) Modifikation von Art. 36 Abs. 1 und Art. 37 Abs. 2 VN-Satzung durch die Bestimmungen des Kapitels VIII der Satzung der Vereinten Nationen.- aaa) Wortlaut von Art. 36 Abs. 1 VN-Satzung.- bbb) Wortlaut von Art. 37 Abs. 2 VN-Satzung.- ccc) Systematik.- cc) Vorteile der Lösung im Rahmen von Art. 36 Abs. 1 und Art. 37 Abs. 2 VN-Satzung gegenüber der Theorie von der eingeschränkten Priorität von Regionalorganisationen.- c) Zuständigkeit der Generalversammlung während der Tätigkeit einer Regionalorganisation?.- d) Zusammenfassung.- 10. Kapitel: Die praktische Handhabung der Zuständigkeitsfrage in den Vereinten Nationen.- I. Einzelfälle mit Bezug zum Sicherheitsrat.- 1. Guatemala 1954.- 2. Kuba 1960 und 1962.- 3. Haiti 1963.- 4. Dominikanische Republik 1965.- 5. Falklandkrieg 1982.- 6. Nicaragua 1983.- 7. Westsahara-Konflikt.- II. Einzelfälle mit Bezug zur Generalversammlung.- III. Bewertung der Fälle.- 1. Sicherheitsrat.- a) Politische Rahmenbedingungen.- b) Rechtliche Konsequenzen.- 2. Generalversammlung.- Vierter Teil: Zwangsmaßnahmen durch Regionalorganisationen.- 11. Kapitel: Der Begriff der Zwangsmaßnahme in Art. 53 Abs. 1 VN-Satzung.- I. Bisher vertretene Auslegungsmöglichkeiten.- 1. Verbindlicher Charakter der Anordnung als Kriterium.- 2. Militärische und nicht-militärische Zwangsmittel als ermächtigungsbedürftige „enforcement action“ im Sinne von Art. 53 Abs. 1 VN-Satzung.- a) Militärischer und nicht-militärischer Zwang als „enforcement action“.- b) Zulässigkeit nach allgemeinem Völkerrecht als Ausnahme vom Ermächtigungserfordernis.- 3. Beschränkung von „enforcement action“ im Sinne von Art. 53 Abs. 1 VN-Satzung auf die Anwendung militärischer Gewalt.- a) Argumente.- b) Stellungnahme.- II. Wortlaut von Art. 53 Abs. 1 VN-Satzung: Unterschiedliche Bedeutung von „enforcement action“ und „ enforcement measures“?.- 1. Die Verwendung der Begriffe „enforcement measures“ oder „measures“ und „enforcement action“ oder „ action“ in der Satzung der Vereinten Nationen.- a) Art. 45 VN-Satzung.- b) Art. 48 VN-Satzung.- c) Art. 49 und Art. 50 VN-Satzung.- d) Art. 51 VN-Satzung.- e) Art. 2 Ziff. 5 und Art. 5 VN-Satzung.- f) Art. 2 Ziff. 7 VN-Satzung.- g) Art. 11 Abs. 2 Satz 2 VN-Satzung.- 2. Zusammenfassung und Ergebnis.- III. Die Funktion der Ermächtigung durch den Sicherheitsrat in Art. 53 Abs. 1 VN-Satzung im Vergleich zu den Funktionen von Art. 41 und Art. 42 VN-Satzung.- 1. Funktionen von Art. 41 VN-Satzung.- a) Verbindlichkeit der Beschlüsse für die Mitgliedstaaten.- b) Rechtfertigungsfunktion gegenüber dem betroffenen Staat.- 2. Funktionen von Art. 42 VN-Satzung.- a) Verbindlichkeit und Rechtfertigung.- b) Ausnahme zum Gewaltverbot.- 3. Für die systematische Auslegung wichtige Aspekte des Gewaltverbots.- a) ins cogens.- b) Gewohnheitsrechtliches Gewaltverbot und Art. 2 Ziff. 4 VN-Satzung.- aa) Inhaltliche Übereinstimmung von Art. 2 Ziff. 4 VN-Satzung und Gewohnheitsrecht.- bb) Kernbereich des Gewaltverbots, der dem ius cogens zuzurechnen ist.- 4. Wahrnehmung der Funktionen von Art. 41 und 42 VN-Satzung durch entsprechende Vorschriften im Rahmen der Satzung einer Regionalorganisation?.- a) Verpflichtungsfunktion.- b) Rechtfertigungsfunktion.- c) Ausnahmefunktion.- 5. Konsequenzen für die Auslegung von Art. 53 Abs. 1 VN-Satzung.- 6. Unklarheit der konkreten Rechtsgrundlagen für einzelne Maßnahmen im Rahmen von Kapitel VII der Satzung der Vereinten Nationen.- IV. Neuere Praxis: Das Vorgehen des Sicherheitsrats in Liberia und Haiti.- V. Zusammenfassung.- 12. Kapitel: Zwangsmaßnahmen in besonderen Situationen.- I. Militärische Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung von wirtschaftlichen und politischen Sanktionen.- 1. Die Diskussion im Rahmen von Kapitel VII der Satzung der Vereinten Nationen.- 2. Auswirkungen auf die Auslegung von Art. 53 Abs. 1 VN-Satzung.- II. Die Sondersituation des Bürgerkriegs.- 1. Allgemeines.- 2. Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der einzelstaatlichen Intervention auf Einladung einer Bürgerkriegspartei.- a) Vertretene Positionen.- b) Stellungnahme.- 3. Konsequenzen für den Eingriff durch Regionalorganisationen in Bürgerkriege.- a) Eingriff auf Ersuchen der Regierung.- aa) OECS und USA in Grenada.- bb) ECOWAS in Liberia.- cc) Bewertung.- b) Intervention auf Einladung der Aufständischen.- c) Zusammenbruch der staatlichen Autorität.- aa) OAS in der Dominikanischen Republik 1965.- bb) Das Beispiel Somalia.- 4. Zusammenfassung.- III. Humanitäre Intervention durch eine Regionalorganisation.- 1. Einzelstaatliche humanitäre Intervention als Ausnahme zu Art. 2 Ziff. 4 VN-Satzung?.- 2. Kollektive humanitäre Intervention durch die Vereinten Nationen.- 3. Kollektive humanitäre Intervention durch Regionalorganisationen.- a) Humanitäre Intervention durch Regionalorganisationen als Zwangsmaßnahme nach Art. 53 Abs. 1 VN-Satzung.- b) Rechtfertigungsmöglichkeiten gegenüber Art. 2 Ziff. 4 VN-Satzung.- aa) Nichtfunktionieren des Friedenssicherungsmechanismus der Vereinten Nationen und Selbstverteidigungsrecht.- bb) Unanwendbarkeit des Art. 51 VN-Satzung auf die neuen humanitären Funktionen des Sicherheitsrats nach Kapitel VII der Satzung der Vereinten Nationen.- cc) Verfahrensrechtlicher Schutz vor Mißbrauch.- IV. Zusammenfassung.- 13. Kapitel: Der Zugriff des Sicherheitsrats auf Regionalorganisationen: Art. 53 Abs. 1 Satz 1 VN-Satzung.- I. Das Verhältnis von Art. 53 Abs. 1 VN-Satzung zu den Vorschriften des Kapitels VII der Satzung der Vereinten Nationen.- II. Beschränkungen beim Zugriff des Sicherheitsrats auf Regionalorganisationen.- 1. Wortlaut von Art. 53 Abs. 1 Satz 1 VN-Satzung.- 2. Systematische Argumente gegen ein unbedingtes Zugriffsrecht des Sicherheitsrats aus Art. 53 Abs. 1 Satz 1 VN-Satzung auf Regionalorganisationen.- a) Umgehung von Art. 43 Abs. 1 und Abs. 3 VN-Satzung.- b) Umgehung des Ratifikationserfordernisses in Art. 43 Abs. 3 VN-Satzung.- c) Funktion von Kapitel VIII der Satzung der Vereinten Nationen.- 3. Berücksichtigung des Binnenrechts der Regionalorganisationen.- 4. Unbegrenzter Zugriff bei nicht-militärischen Zwangsmaßnahmen.- 5. Regionale Begrenzung des Tätigkeitsfeldes der Organisation.- a) Art. 53 Abs. 1 Satz 1 VN-Satzung und die Heranziehung von Regionalorganisationen für Einsätze außerhalb der Region und gegen Nichtmitglieder.- b) Art. 48 Abs. 2 VN-Satzung und der Einsatz von Regionalorganisationen außerhalb ihrer Region und gegen Nichtmitglieder.- c) Praxis der Vereinten Nationen: Der Einsatz der NATO zum Schutz der „Safe Areas“ in Bosnien-Herzegowina.- III. Die Frage der Priorität regionaler Zwangsmaßnahmen gegenüber den Zuständigkeiten des Sicherheitsrats nach Kapitel VII der Satzung der Vereinten Nationen.- 1. Argumente für die prioritäre Zuständigkeit von Regionalorganisationen.- a) Wortlaut von Art. 53 Abs. 1 Satz 1 VN-Satzung.- b) Systematische Erwägungen anhand von Art. 52 VN-Satzung.- 2. Stellungnahme.- IV. Zuständigkeit der Generalversammlung im Bereich des Art. 53 Abs. 1 Satz 1 VN-Satzung aufgrund der Uniting for Peace-Resolution.- 1. Zulässigkeit der Uniting for Peace-Resolution nach dem Recht der Satzung der Vereinten Nationen1.- 2. Befugnis der Generalversammlung zur Heranziehung von Regionalorganisationen auf der Grundlage der Uniting for Peace-Resolution.- V. Zusammenfassung.- 14. Kapitel: Die Ermächtigung von Regionalorganisationen durch den Sicherheitsrat zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen: Art. 53 Abs. 1 Satz 2 erster Halbsatz VN-Satzung.- I. Zulässigkeit einer nachträglichen Ermächtigung.- 1. Argumente für die Zulässigkeit einer nachträglichen Ermächtigung.- 2. Argumente gegen die Zulässigkeit einer nachträglichen Ermächtigung.- 3. Stellungnahme.- II. Zulässigkeit einer konkludenten Ermächtigung.- 1. Die Debatten im Sicherheitsrat anläßlich der OASSanktionen gegen die Dominikanische Republik 1960.- 2. Reaktionen des Sicherheitsrats auf das Eingreifen von ECOWAS im liberianischen Bürgerkrieg.- a) Das Statement des Präsidenten im Namen der Mitglieder des Sicherheitsrats vom 22. Januar 1991.- b) Das Statement des Präsidenten im Namen der Mitglieder des Sicherheitsrats vom 7. Mai 1992.- c) Die Liberia-Resolutionen des Sicherheitsrats.- d) Bewertung und Stellungnahme.- III. Zulässigkeit einer nachträglichen, konkludent erteilten Ermächtigung.- IV. Zulässigkeit einer Generalermächtigung.- V. Zulässigkeit einer Ermächtigung zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen gegen Drittstaaten.- 1. Absolute und relative Drittstaatenkompetenz als von der Literatur unterschiedene Fallgruppen.- 2. Bewertung der Fallgruppen.- a) Relative Drittstaatenkompetenz.- b) Absolute Drittstaatenkompetenz.- 3. Ergebnis.- VI. Zulässigkeit einer Ermächtigung durch die Generalversammlung auf der Grundlage der Unitingfor Perfce-Resolution.- 1. Grundsätzliche Unzulässigkeit einer Ermächtigung durch die Generalversammlung.- 2. Ausnahmefall der humanitären Intervention.- VII. Zusammenfassung.- Fünfter Teil: Der Einsatz von Friedenstruppen durch Regionalorganisationen.- 15. Kapitel: Wandel im Konzept der Friedenstruppen in der gegenwärtigen Praxis der Vereinten Nationen.- I. Das ursprüngliche Konzept der Friedenstruppen.- II. Veränderungen im Konzept der Friedenstruppen.- 1. Somalia.- 2. Jugoslawien — UNPROFOR.- 3. Jugoslawien - IFOR.- 4. Bewertung.- 16. Kapitel: Der Einsatz von Friedenstruppen durch Regionalorganisationen: Klassisches Mandat und moderne Erweiterungen.- I. Einsatz von Friedenstruppen mit klassischem Mandat durch Regionalorganisationen.- 1. Argumente für die Qualifikation von Friedenstruppen als Zwangsmaßnahme im Sinne von Art. 53 Abs. 1 VN-Satzung.- 2. Stellungnahme.- II. Einsatz von Friedenstruppen mit erweitertem Mandat entsprechend den neueren Aktivitäten der Vereinten Nationen.- 1. Die Arab Deterrent Force im Libanon.- 2. ECOMOG in Liberia.- 3. Stellungnahme.- III. Priorität von Regionalorganisationen bei der Entsendung von Friedenstruppen?.- IV. Zusammenfassung.- Sechster Teil: Formen der Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und Regionalorganisationen.- 17. Kapitel: Formalisierte Zusammenarbeit — Die Berichtspflicht nach Art. 54 VN-Satzung.- I. Das Verhältnis der Berichtspflicht aus Art. 54 VN-Satzung zu der nach Art. 51 Satz 2 erster Halbsatz VN-Satzung.- 1. Systematik.- 2. Zweck der Berichtspflicht.- 3. Entstehungsgeschichte.- 4. Abgrenzung im Einzelfall.- II. Adressaten der Verpflichtung.- III. Praxis der Regionalorganisationen zu Art. 54 VN-Satzung.- 1. Praxis der OAS.- 2. Praxis der Arabischen Liga.- 3. Praxis der WEU.- 4. Praxis der KSZE.- 5. Bewertung.- IV. Zusammenfassung.- 18. Kapitel: Nicht formalisierte Formen der Zusammenarbeit.- I. Generalversammlung der Vereinten Nationen.- II. Zusammenarbeit auf der Ebene der Verwaltungen der Organisationen.- III. Fragen der Zuständigkeit und Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und Regionalorganisationen im Bereich der Friedenstruppen.- 1. Vereinte Nationen und ECOWAS in Liberia.- 2. Vereinte Nationen und KSZE in Jugoslawien.- 3. Vereinte Nationen und GUS in Abchasien/Georgien.- a) Die GUS als Regionalorganisation.- b) Zusammenarbeit zwischen UNOMIG und der GUS-Friedenstruppe in Abchasien/Georgien.- 4. Vereinte Nationen und GUS in Tadschikistan.- 5. Bewertung.- Zusammenfassung.- Zusammenfassung.- Summary: United Nations and Regional Organizations.- Summary: United Nations and Regional Organizations.
Prof. Dr. Christian Walter ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Ludwig-Maximiliams-Universität München.
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