ISBN-13: 9783640474707 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 96 str.
Skript aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Offentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,0, Duale Hochschule Baden-Wurttemberg Mannheim, fruher: Berufsakademie Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Staatslehre wird von Machiavelli (1469 - 1527) aus den von ihm verwendeten Begriffen Status und Stato (Zustand) der Ausdruck Staat abgleitet. Heute ist der Staat ein Rechtssubjekt, das eine einheitliche Erscheinungsform besitzt. Fur die Entstehung der Staatsgewalt wird eine Vielzahl unterschiedlicher Auffassungen vertreten. Nach der christlichen Lehre vom Gottesstaat entsteht der Staat durch gottliche Einsetzung, wird die Staatsgewalt von Gott abgeleitet. Heute wird die Staatsentstehung als geschichtlicher Vorgang angesehen, die Staatslehre kann hieraus nur rechtliche Folgerungen ziehen. Der Staat im juristischen Sinne ist eine mit Selbstordnungsmacht ausgestattete Gebietskorperschaft. Er wird durch freie Elemente bestimmt 1. ein durch Grenzen gegenuber anderen Staaten abgeschlossenes Gebiet (Teil der Erdoberflache) 2. ein auf dem Staatsgebiet ansassiges Staatsvolk (Personengemeinschaft mit gleicher Staatsangehorigkeit und dem subjektiven Willen ein besonders abgegrenztes Staatsvolk zu sein) 3. eine Staatsgewalt, die die politischen Verhaltnisse durch bindende Vorschriften ordnet."