ISBN-13: 9783428111336 / Niemiecki / Miękka / 2003
Was bedeutete und was bedeutet eigentlich "Staatsräson" in Deutschland? Diese Frage ist angesichts der Verzahnung von Reichs- und Territorialgeschichte bis ins 19. Jahrhundert hinein, der späten Entstehung eines Nationalstaats 1870/71, der (Selbst-)Zerstörung nationalstaatlicher Einheit nach 1945 und schließlich ihrer Wiedergewinnung durch die friedliche Revolution von 1989/90 in der DDR keineswegs leicht zu beantworten. Zudem umfasst der Begriff "Staatsräson" vor dem Hintergrund dieser komplizierten, durch die Kontinuität von Brüchen charakterisierten Verlauf deutscher Geschichte einen außen- und innenpolitischen, einen staats- und völkerrechtlichen Aspekt sowie eine staatsphilosophische und nicht zuletzt auch ethisch-moralische Komponente. Hinzu kommt, dass Staatsräson, die in ihrem Kern die Erhaltung staatlicher Macht und Funktionsfähigkeit ist zur Wahrung und Durchsetzung essentieller Interessen, seit der Mitte des 16. Jahrhunderts einen sukzessiven Wandel vollzogen hat. Reines machiavellistisches Machtstaatskalkül "ohne Rücksicht auf Moral und positives Recht" (F. Meinecke) ist sie nicht mehr, kann und darf sie nach den Erfahrungen zweier Weltkriege, dem Holocaust und millionenfachen Verbrechen gegen Menschen- und Bürgerrechte nicht mehr sein. Gerade die Normen des westlichen Verfassungsstaates, dessen Grundaxiom der Rechtsstaat ist, sind seit 1945 auf außenpolitischer Ebene mit einem immer stärker normierten Völkerrecht verschmolzen. Die verschlungene Entwicklung des Verständnisses und Missverständnisses, der Anwendung und des Missbrauchs der Staatsräson in Deutschland wird im vorliegenden Band am Beispiel der deutschen Territorial- und Reichsgeschichte, des Nationalstaats in seinen unterschiedlichen Ausprägungen des Kaiserreichs, der Weimarer Republik und der nationalsozialistischen Diktatur sowie der daraus hervorgehenden Spaltung Deutschlands in Bundesrepublik und DDR bis zur Wiedervereinigung verfolgt. Aufgrund seines übergreifenden thematischen und inhaltlichen Zuschnitts ist der Band daher für Historiker, Politikwissenschaftler und Juristen von gleichermaßen hohem Interesse.