Aus dem Inhalt : An welchem Ort muß der Schuldner leisten? - Darf der Verwahrer ein Depositum zugunsten eines Gläubigers des Hinterlegers beschlagnahmen? - Darf ein Schuldner gegen Zahlung der halben Verbindlichkeit die Zurückgabe des halben Grundpfands vom Gläubiger verlangen? - In welchem Umfang greift der Schuldnerschutz?
Der Autor: Hans-Georg von Mutius, geboren 1951, studierte von 1970 bis 1977 evangelische Theologie, Orientalistik und Judaistik an den Universitäten Bochum und Köln. Nach dem Erwerb des Dr. theol. (1976) und des Dr. phil. (1977) habilitierte er sich 1981 im Fach Judaistik. Seit 1986 ist er als Professor am Institut für Semitistik an der Ludwig-Maximilians-Universität in München tätig.