ISBN-13: 9783640163618 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 28 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,70, FOM Hochschule fur Oekonomie & Management gemeinnutzige GmbH, Berlin fruher Fachhochschule (FOM), Veranstaltung: Europarecht, 16 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Dargestellt werden grenzuberschreitend auf europaischem Gebiet mogliche polizeiliche und justizielle Ermittlungsarbeiten in Strafsachen gema Art. 31 - 34 EUV in Anknupfung an die Vorgeschichte des Beginns europaischer Zusammenarbeit. Die Polizeiliche und Justizelle Zusammenarbeit ist eine Politik der Europaischen Union. Gemeinsam mit der Justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen und dem freien Personenverkehr (Art. 42 i.V.m. Titel IV EG - Vertrag) hat sie zum Ziel "den Burgern in einem Raum der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts ein hohes Ma an Sicherheit zu bieten" (Art. 29 EUV). Innere Sicherheit wurde stets als ein Kernstuck nationaler Souveranitat betrachtet. Aufgrund dessen bestanden lange Zeit erhebliche Vorbehalte gegen eine europaische Zusammenarbeit aller Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet. Mit der Europaisierung des Binnenmarktes und der Personenfreiheit im Grenzverkehr durch das Schengener Durchfuhrungsabkommen (SDU) nahm grenzuberschreitende Kriminalitat zu und es entstand Handlungsbedarf zur Eindammung der Gefahren durch Drogenhandel, Waffenschmuggel, Menschenhandel, illegale Zuwanderung und Terrorismus. Als Reaktion entwickelte die EU das Konzept eines Raumes der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts, dessen Teil die PJZS ist. 1992 wurden mit dem Vertrag von Maastricht entsprechende Bestimmungen aufgenommen (Art. 29 - 42 EUV) als 3. Saule im Gemeinschaftssystem der EU. Die PJZS wurde somit erstmals auf europaischer Ebene institutionalisiert und uber die Stufe bisher praktizierter bilateraler Vertrage hinausgefuhrt. Im Gegensatz zur 1. Saule, die supranationales Recht in Form der Gemeinschaftsvertrage als Primarrecht verkorpert, hand