ISBN-13: 9783640475063 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 32 str.
ISBN-13: 9783640475063 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 32 str.
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Offentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,1, Duale Hochschule Baden-Wurttemberg Mannheim, fruher: Berufsakademie Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Abgeordnete ist - vom Vertrauen der Wahler berufen - Inhaber eines offentlichen Amtes, Trager eines freien Mandats und, gemeinsam mit der Gesamtheit der Mitglieder des Parlaments, Vertreter des ganzen Volkes. Er hat einen reprasentativen Status inne, ubt sein Mandat in Unabhangigkeit, frei von jeder Bindung an Auftrage und Weisungen, aus und ist nur seinem Gewissen unterworfen. Mit dem reprasentativen Status des Abgeordneten gem. Art. 38 Abs. 1 GG sind jedoch nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten verbunden, deren Reichweite durch das Gebot, die Reprasentations- und Funktionsfahigkeit des Parlaments zu wahren, bestimmt und begrenzt wird. Das Mandat aus eigenem Entschluss nicht wahrzunehmen, ist mit dem Reprasentationsprinzip unvereinbar. 3Die Pflichtenstellung umfasst auch, dass jeder einzelne Abgeordnete in einer Weise und einem Umfang an den parlamentarischen Aufgaben teilnimmt, die deren Erfullung gewahrleistet. Nur der Umstand, dass die Abgeordneten bei pflichtgemaer Wahrnehmung ihres Mandats auch zeitlich in einem Umfang in Anspruch genommen sind, der es in der Regel unmoglich macht, daneben den Lebensunterhalt anderweitig zu bestreiten, rechtfertigt den Anspruch, dass ihnen ein voller Lebensunterhalt aus Steuermitteln, die die Burger aufbringen, finanziert wird.Uber Gegenstand und Reichweite von Offenbarungspflichten hat der Gesetzgeber in Ausubung seiner Kompetenz nach Art. 38 Abs. 3 GG zu entscheiden und dabei die betroffenen Rechtsguter einem angemessenen Ausgleich zuzufuhren. Regelungen, die den Abgeordneten als Privatperson betreffen, mussen nicht nur - wie sonstige Beschrankungen des freien Mandats - uberhaupt Rechtfertigung in anderen Rechtsgutern der Verfassung finden, sondern sie mussen daruber hinaus in