ISBN-13: 9783836687911 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 82 str.
ISBN-13: 9783836687911 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 82 str.
Immaterielle Vermogensgegenstande wurden schon vor 30 Jahren als "ewige Sorgenkinder des Bilanzrechts" bezeichnet. An dieser Feststellung hat sich aufgrund der fehlenden Korperlichkeit und der korrespondierenden Fluchtigkeit immaterieller Werte bis heute nichts geandert. Aus Grunden der Objektivierung und des auf dem Glaubigerschutz basierenden Vorsichtsprinzips durfen bisher nur immaterielle Vermogensgegenstande aktiviert werden, deren Wert am Markt festgestellt wurde, die also im Rahmen eines entgeltlichen Erwerbs angeschafft wurden, oder die nicht dauerhaft dem Betrieb dienen und deshalb dem Umlaufvermogen zuzuordnen sind ( 248 (2) HGB). Dadurch erfolgt sowohl eine Ungleichbehandlung von materiellem und immateriellem Vermogen, als auch ein Versto gegen das Vollstandigkeitsprinzip (246 S. 1 HGB). Vor allem durch den Wandel von einer Dienstleistungs- zu einer Hochtechnologiegesellschaft ist ein immer geringer werdender Teil des Vermogens in der Bilanz erkennbar. Der mangelnden Aussagekraft der Bilanzen will der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts vom 21. Mai 2008 entgegentreten, indem das Aktivierungsverbot des 248 (2) HGB eingeschrankt wird. Selbsterstellte immaterielle Vermogensgegenstande des Anlagevermogens fallen damit unter das Vollstandigkeitsgebot des 246 (1) HGB. Ziel der Studie ist eine kritische Darstellung der Neuregelungen im Bereich der immateriellen Vermogensgegenstande im Hinblick darauf, ob die Absichten des RegE erfullt werden und inwieweit eine Angleichung an IFRS erfolgt. Beginnend mit Begriffsdefinitionen werden Ansatz- und Bewertungsregeln sowie Ausweisvorschriften hinterfragt. Anschlieend werden steuerliche Implikationen analysiert, wobei der Fokus auf den zu passivierenden latenten Steuern und den diesbezuglichen Neuregelungen liegt. Die damit verbundene Ausschuttungssperre und die geforderten Anhangangaben werden kritisch durchleuchtet. Sich dabei ergebende Besonderheiten der Konzernrechnungslegung s