ISBN-13: 9783640517824 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 24 str.
ISBN-13: 9783640517824 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 24 str.
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,0, Duale Hochschule Baden-Wurttemberg Mannheim, fruher: Berufsakademie Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Kundigt der Arbeitgeber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer in Kenntnis von dessen Schwerbehinderteneigenschaft, so kann dieser das Fehlen der nach 85 SGB IX erforderlichen Zustimmung bis zur Grenze der Verwirkung jederzeit geltend machen, wenn ihm eine entsprechende Entscheidung der zustandigen Behorde nicht bekannt gegeben worden ist ( 4 Satz 4 KSchG). Ist dem Arbeitgeber bei Ausspruch der Kundigung die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers bzw. dessen Gleichstellung nicht bekannt und hatte der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamts folglich auch nicht beantragt, so muss sich der Arbeitnehmer - zur Erhaltung seines Sonderkundigungsschutzes nach 85 SGB IX - innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kundigung auf diesen Sonderkundigungsschutz berufen. Der besondere Kundigungsschutz der 85 ff SGB IX gilt fur alle Arten von Kundigungen (Beendigungs-, Anderungskundigung, Kundigung im Insolvenzverfahren etc.) durch den Arbeitgeber."