ISBN-13: 9783640475094 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 24 str.
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,0, Duale Hochschule Baden-Wurttemberg Mannheim, fruher: Berufsakademie Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Aufrufe einer Gewerkschaft an ihre Mitglieder und andere Personen wahrend eines Streiks im Einzelhandel zu "Flashmob"-Aktionen unterfallen als einen laufenden Arbeitskampf erganzende Massnahmen grundsatzlich der in Art. 9 Abs.3 GG geschutzten Koalitionsfreiheit und im engeren Sinne der darin geschutzten Freiheit der Wahl der Arbeitskampfmittel. Es handelt sich nicht um Aufrufe zu unzulassigen Betriebsblockaden oder Sabotageaktionen. Die Grenze des Kampfgleichgewichts (Kampfparitat) ist durch solche Aufrufe jedenfalls dann nicht uberschritten, wenn der Wirkung des Streiks in den Betrieben zuvor durch Einsatz von Leiharbeitnehmern weitgehend ausgewichen und der Streik in der Offentlichkeit deshalb kaum noch wahrgenommen wurde. Die Zulassigkeit solcher Aufrufe ist im Einzelfall am Grundsatz der Verhaltnismassigkeit zu messen, wobei die Koalitionsbetatigungsfreiheit mit kollidierenden Rechtspositionen des Kampfgegners und Dritter abzuwagen ist. Dem bei solchen Aufrufen durch die Einbeziehung von Nichtmitgliedern erhohten Exzessrisiko kann die Gewerkschaft im Einzelfall durch umsichtige Vorbereitung und Durchfuhrung der danach erfolgten Aktion ausreichend entgegenwirken"