ISBN-13: 9783638792493 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 20 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Germanistik - Altere Deutsche Literatur, Mediavistik, Note: 1,0, Universitat Konstanz, Veranstaltung: Proseminar: Herzog Ernst, 11 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Fiktionalitat der Literatur ist keine selbstverstandliche Tatsache, wie der heutige Leser zu glauben geneigt ist. Vom Altertum bis zum fruhen Mittelalter blieben viele Erzahlungen an eine wie auch immer geartete Wirklichkeit, an eine fur den Rezipienten nachvollziehbare, jedoch teilweise scheinbare Faktizitat gebunden. Im Hochmittelalter tritt eine Tendenz zur verstarkten Fiktionalisierung der Literatur ein und damit werden die Texte ein Stuck weit von der objektiven, historisch belegten Lebenswelt entfernt. Fur diesen Ubergang lasst sich selbstverstandlich keine eindeutige Zasur ausmachen, vielmehr existieren Fiktionalitat und Faktizitat oftmals nebeneinander in den Texten aus dieser Zeit. Diese Parallelitat zweier scheinbar getrennter Seinsbereiche liegt auch im Herzog Ernst B vor. Bereits die strukturale Zweiteilung des Textes in einen potenziell historisch-tatsachlichen Reichsteil und einen unwahrscheinlich-phantastischen Orientteil und deren enge Beziehung zueinander deutet auf diese Koexistenz hin. Ohne Zweifel muss man den Herzog Ernst B allein durch die Einarbeitung des phantastischen Orientteils als extrem fiktionalisierten Text charakterisieren. Sobald der Leser oder der damalige Zuhorer jedoch in die Versuchung gerat, dem Erzahler der Geschichte nur ein wenig Glauben zu schenken, wird die Fiktionalitat sofort in Frage gestellt, ja sogar aufs Auerste negiert. Der Erzahler, und somit auch aus heutiger Sicht die den Text vermittelnde Instanz, versucht mit verschiedenen narrativen sowie argumentativen Strategien eben jene unbezweifelbare Fiktionalitat zu verleugnen. Diese Arbeit soll zeigen, wie der Text seinen eigenen Wahrheitsgehalt zu beweisen versucht und dabei an exponierten Stellen der Handlung eine faktische Legi