ISBN-13: 9783640521586 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 36 str.
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,1, Duale Hochschule Baden-Wurttemberg Mannheim, fruher: Berufsakademie Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Das gewaltsame Eindringen einzelner Mitglieder einer Gewerkschaft in Raumlichkeiten, in denen Arbeitnehmer ihrer arbeitsvertraglich geschuldeten Beschaftigung nachgehen, uberschreitet die Grenzen der zulassigen gewerkschaftlichen Betatigung und stellt damit einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeubten Gewerbebetrieb des Arbeitgebers dar. Das aus Art. 9 Abs. 3 GG unmittelbar herzuleitende gewerkschaftliche Zutrittsrecht zu Betrieben zu Wettbewerbszwecken gilt nicht unbeschrankt. Die gewerkschaftliche Betatigungsfreiheit ist gegen die ebenfalls verfassungsrechtlich geschutzten Belange des Arbeitgebers abzuwagen. Hierzu gehoren dessen Haus- und Eigentumsrecht sowie das Interesse an einem storungsfreien Arbeitsablauf und der Wahrung des Betriebsfriedens. Durch die Mitgliederwerbung schaffen die Koalitionen das Fundament fur die Erfullung ihrer Aufgaben und sichern ihren Fortbestand Die "klassischen Mittel" der Mitgliederwerbung (Flugblatter, Rundschreiben, Aushange am Schwarzen Brett etc.) sind im Zeitalter der Kommunikationstechnologie in den Hintergrund getreten. Gewerkschaftswerbung per E-Mail kann schneller und damit aktueller aber auch preiswerter verschickt werden. Die Gewerkschaften sparen Druck- und Portokosten. Werbe-E-Mails an die Nichtmitglieder sind nicht von der Koalitionsfreiheit gedeckt und greifen in unzulassiger Weise in das Recht des Arbeitgebers am eingerichteten und ausgeubten Gewerbebetrieb ein."