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Die Neuauflage berucksichtigt u.a.:
das Gesetz zur Unternehmensintegritat und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) vom 22.09.2005
sowie den durch Art. 14 des Gesetzes uber die Bereinigung von Bundesrecht im Zustandigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.04.2006 in das EGGVG neu eingefugten 30a EGGVG, welcher ab dem 20.04.2006 die sachlich noch erforderlichen Regelungen aus Artikel XI 1 bis 3 des Gesetzes zur Anderung und Erganzung kostenrechtlicher Vorschriften vom 26.07.1957 ubernimmt.
Ausmass und Tempo der Gesetzgebung seit der Neufassung des GKG durch das KostRModG hat in der praktischen Anwendung des Gesetzes zu einer immensen Flut von Entscheidungen gefuhrt. Wiederum wurden umfangreiche Uberarbeitungen, Klarstellungen und Erganzungen, z.T. auch Neufassungen der Erlauterungen notwendig, so insbesondere zum 2 und zum Rechtsmittelsystem. Die Neuauflage schreibt die Rechtsprechung und das Schrifttum durchgangig bis Mitte September 2006 fort, zum Teil auch daruber hinaus. Der Kommentar ist damit wieder "topaktuell" "
"[...] Meyer hatte [...] eine ungemein schwierige und mühevolle Aufgabe zu bewältigen. Die Kostensenate haben einen enormen Ausstoß an selbst unwichtigen Entscheidungen [...]." Rechtsanwalt Dr. Egon Schneider, Much, in: NJW
"[...] ein unentbehrlicher Helfer [...]." Bürovorsteher Horst-Rainer Enders, Neuwied, in: Deutsche Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
"[...] der Kommentar ist als Standardwerk aus keiner Bibliothek wegzudenken. Er ist für Anfänger und Fortgeschrittene gleichermaßen geeignet und zu empfehlen." Dipl. Rechtspflegerin Renate Baronin von König, Berlin, in: Dt. Rechtspfleger
"[...] wird der Anwalt den [...] Kommentar vielfach mit Nutzen zu Rate ziehen. [...]" In: ZAP