ISBN-13: 9783640230341 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 100 str.
ISBN-13: 9783640230341 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 100 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Jura - Offentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,25, Thuringer Fachhochschule fur offentliche Verwaltung, 45 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Beim Handeln der Polizei handelt es sich vielmals um eilbedurftiges Handeln. Es wird oft gefordert, dass Manahmen sofort und auch gegen nicht anwesende Personen getroffen werden. Im Thuringer Polizeirecht sind fur solche Falle des Einschreitens der Polizei in Eilfallen zwei unterschiedliche Moglichkeiten normiert. Zum ersten im 9 PAG die unmittelbare Ausfuhrung einer Manahme und zum Zweiten im 51 Abs. 2 PAG der sofortige Vollzug von Verwaltungszwang (Sofortvollzug). Beide Moglichkeiten sind nebeneinander im Thuringer Gesetz uber die Aufgaben und Befugnisse der Polizei (Polizeiaufgabengesetz - PAG) geregelt. Die Abgrenzung und unterschiedliche Anwendung beider Rechtsinstitute scheint schwierig zu sein. Auf den ersten Blick regeln beide Normen den selben Sachverhalt bzw. haben die selbe Funktion . Dies erscheint durch ihren fast identischen Wortlaut einleuchtend zu sein. Dennoch muss es unterschiedliche Aufgabenbereiche geben. Warum wurde sonst dieser Weg der Normierung beider Regelungen vom Landesgesetzgeber in Thuringen eingeschlagen? Wie hat sich das Institut der "unmittelbaren Ausfuhrung" im Polizeirecht entwickelt? Ein geschichtlicher Abriss uber die Entstehung des Institutes der "unmittelbaren Ausfuhrung" soll Aufschluss uber diese Fragestellung geben. Die Entwicklung der "unmittelbaren Ausfuhrung" uber das preuische Recht hin zum Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes und der Wandel der Begriffsbedeutung soll dargestellt werden. Eine kurze geschichtliche Darstellung der Entwicklung in Thuringen, speziell nach dem zweiten Weltkrieg bis heute, soll den Ausfuhrungen uber den ME PolG folgen.