ISBN-13: 9783656979104 / Niemiecki / Miękka / 2015 / 20 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Germanistik - Neuere Deutsche Literatur, Note: 2,3, Friedrich-Schiller-Universitat Jena (Institut fur Germanistische Literaturwissenschaft), Veranstaltung: Schillers Dramen, Sprache: Deutsch, Abstract: "Ich darf meiner Schrift zufolge ihrer merkwurdigen Katastrophe mit Recht einen Platz unter den moralischen Buchern versprechen; das nimmt den Ausgang, der seiner wurdig ist. Der Verirrte tritt wieder in das Geleise der Gesetze. Die Tugend geht siegend davon." Diese Worte Friedrich Schillers aus seiner Vorrede zum Drama "Die Rauber" implizieren eine Wandlung der beiden Hauptcharaktere des Werks, den Gebrudern Moor, von lasterhaften, moralisch zweifelhaften zu als ehrwurdig und moralisch korrekt zu betrachtenden Handlungsweisen hin. Doch findet solch ein Wandel tatsachlich statt? Diese Frage soll am Beispiel des Karl Moor in der vorliegenden Hausarbeit geklart werden. Hierzu werden im Verlaufe der Arbeit drei Szenen des Stucks ausschnittsweise analysiert. Da ein moralischer Bezug zu verschiedenen Ebenen in Karls Handeln hergestellt werden und kann und diese darum nicht nur einseitig analysiert werden sollte, wird Karls Moral aus zwei unterschiedlichen Blickwinkeln heraus betrachtet werden: in Bezug zur patriarchalen Ordnung und in Bezug zum Recht. Unter der patriarchalen Ordnung verstehen wir die absolute Herrschaft und Macht des Mannes, sowohl in der Familie, als auch im Staat. Die Legitimierung dieser Macht erfolgt durch die Bibel. Feste Rollenmuster von Mann und Frau sind somit festgelegt und bestimmen das zwischenmenschliche Zusammenleben. Dass es bei der Handlungsanalyse zu Uberschneidungen kommen kann, ist zu erwarten, da beide Komponenten im Stuck Hand in Hand miteinander gehen. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen im Anschluss mit den Formulierungen in Schillers Vorrede zu seinem Drama verglichen werden, um feststellen zu konnen, ob man der Behauptung uber sein eigenes Werk zustimmen kann oder nicht, beziehungsweis