ISBN-13: 9783838633398 / Niemiecki / Miękka / 2001 / 112 str.
ISBN-13: 9783838633398 / Niemiecki / Miękka / 2001 / 112 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,3, AKAD-Fachhochschule Pinneberg (ehem. Rendsburg) (Betriebswirtschaft), Veranstaltung: Dipl.-Kfm. Andreas Lubker, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe: Einleitung: Die vorubergehende Aufrechterhaltung und anschliessende Verausserung eines insolventen Unternehmens durch den Verwalter ist unbestritten eine elegante Konkursabwicklung. Realisieren liess sich diese Abwicklung unter der noch geltenden Konkursordnung eher selten. Die Zuruckhaltung auf Seiten der potentiellen Kaufer ist verstandlich. Denn der endgultige wirtschaftliche Misserfolg eines Unternehmens kann kaum deutlicher als durch die Eroffnung des Konkursverfahrens dokumentiert werden. Das Konkursunternehmen ist zahlungsunfahig oder - sofern es sich um Kapitalgesellschaften handelt - uberschuldet. Vorhergehende Sanierungsmassnahmen zur Vermeidung der Insolvenz, wozu regelmassig auch der Versuch einer Unternehmensverausserung gehort, sind in den meisten Fallen bereits gescheitert. Ist der Vergleichs- oder Konkursantrag erst einmal gestellt, bleibt fur eine anschliessende Sanierung nur wenig Raum. Kaufinteressenten sind in dieser Situation auch durch erfahrene Verwalter nur schwer zu finden. Das vorhandene Schuldnervermogen ist im Regelfall fast vollstandig mit Aus- und Absonderungsrechten Dritter belastet. Der Zugriff der gesicherten Glaubiger auf das Sicherungsgut zerschlagt das Betriebsvermogen. Die beabsichtigte Fortfuhrung oder Verausserung des Unternehmens ist damit in vielen Fallen aussichtslos. Im vergangenen Jahr 1997 gab es im sechsten Jahr in Folge einen neuen Hochststand an Unternehmenszusammenbruchen. Nach Berechnungen der Wirtschaftsauskunftei Creditreform wurden durch Unternehmen 27.700 der insgesamt 34.100 Insolvenzen verursacht. Die restlichen Falle betreffen Nachlass- oder Privatkonkurse. Dabei wurde in den letzten Jahren ein konstant hoher Anteil von etwa drei Viertel aller beantragten Konkursverfahren mangels Masse erst gar nicht"