ISBN-13: 9783656637615 / Niemiecki / Miękka / 2014 / 24 str.
ISBN-13: 9783656637615 / Niemiecki / Miękka / 2014 / 24 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,7, Europa-Universitat Viadrina Frankfurt (Oder), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel des EBR ist in der Sache vergleichbar mit dem des deutschen Betriebsrates. Ein Betriebsrat ist ein betriebsverfassungsrechtlich organisiertes Mitbestimmungsorgan, welches die Rechte der Arbeitnehmer starken und ein besseres Verhaltnis bei der Machtverteilung in Unternehmen sicherstellen soll. Jedoch obliegt dem EBR uberwiegend eine anhorungs- und informationsrechtliche Funktionalitat. Diese beschranken sich zudem auf Unternehmen, die in mindestens zwei Mitgliedsstaaten (MS) aktiv sind und eine Quote der Mitarbeiterzahlen erfullen. Der EBR als Mitbestimmungsgremium ist nicht die einzige Moglichkeit fur eine Beteiligung der Arbeitnehmer. Sie konnen ebenso ein ahnlich strukturiertes Organ grunden, welches die gleichen Wirkungen wie ein EBR entfaltet. Der EBR wird grundsatzlich zwar von Mitarbeitern eines Unternehmens oder einer Unternehmensgruppe zusammengestellt, allerdings werden diese Arbeitnehmer aus den verschiedensten Landern entsandt. Mit der Vielfalt der vertretenen Lander sind durchaus unterschiedliche Interessen der Mitglieder verbunden. Praktisch relevant wird der Aspekt der jeweiligen Herkunft jedoch erst dann, wenn Standards einer Nation durch die Mitwirkung im EBR auch fur Mitarbeiter andere Nationen gelten sollen. Eine aus deutscher Sicht ubliche 38 Stunden Woche ist nicht automatisch auch an traditionelle Arbeitszeitstrukturen von Arbeitnehmern in den Niederlanden (34,3) oder Bulgarien (41,7) gebunden. Eine zahlenmaige Uberlegenheit einer Nation im EBR kann demnach traditionelle und gesellschaftlich gewachsene Strukturen zum Desinteresse anderer Arbeitnehmer verandern. Daraus resultiert die Frage, ob Arbeitnehmergruppen eines Landes sich den unterschiedlichen Interessen anderer Arbeitnehmergruppen unterwerfen mussen oder ob auch Minderheiten mit ihren