ISBN-13: 9783656192138 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 72 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,7, FernUniversitat Hagen, Veranstaltung: Demokratie und Governance, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Ausgestaltung des Wahlrechts ist Grundlage und ein wesentlicher Bestandteil der Demokratie. Das deutsche Grundgesetz bestimmt, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht (Art. 20 Abs. 2 GG). In Art. 38 GG sind die Anforderungen an die demokratische Wahl festgehalten: Diese sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim durchzufuhren. Weitere Ausgestaltungen zu Wahlen auf Bundesebene finden sich im Bundeswahlgesetz. Nach einer Wahlprufungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht im Juli 2008 Teile dieses Gesetzes fur verfassungswidrig erklart. So verstot nach Ansicht des Gerichts das mogliche Auftreten eines negativen Stimmgewichts gegen die Grundlagen der unmittelbaren und gleichen Wahl. Dem Gesetzgeber wurde eine Frist bis zum 30. Juni 2011 eingeraumt, die Verfassungswidrigkeit zu beheben. Ziel dieser Arbeit soll sein, das Zustandekommen der Anderung des Bundeswahl-gesetzes, die im September 2011 vom Bundestag verabschiedet wurde, unter Ein-beziehung der Vetospielertheorie nach Tsebelis zu untersuchen. Die zentrale Fra-gestellung lautet hierbei: Ist die Vetospielertheorie auf die Wahlrechtsreform an-wendbar und das erzielte Ergebnis der Gesetzesanderung mit dieser zu erklaren? Hierzu werden in einem ersten Schritt das theoretische Konzept der Vetospieler-theorie sowie die in der BRD vorherrschenden Vetospieler kurz umrissen, bevor eine Genese zur Entstehung des bis zum Dezember 2011 gultigen Wahlrechts erfolgt. In einem weiteren Schritt werden das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2008 und die darauf folgenden Reaktionen skizziert. Anschlieend wird der Verlauf der Entscheidungsphase bis zum Gesetzesbeschluss im Dezember 2011 im Lichte der Tsebelischen Theorie nachgezeichnet. Als Untersuchungsebe-ne wird hierbei vor allem auf die b