ISBN-13: 9783656730620 / Niemiecki / Miękka / 2014 / 84 str.
ISBN-13: 9783656730620 / Niemiecki / Miękka / 2014 / 84 str.
Forschungsarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Offentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 1,0, Duale Hochschule Baden-Wurttemberg Mannheim, fruher: Berufsakademie Mannheim (Forschungsinstitut (FOI)), Sprache: Deutsch, Abstract: Mitwirkungsoffenes Verwaltungshandeln gibt dem Burger ein Stuck personlichkeitsbildender Selbstbestimmung zuruck. Die analytisch kommunikative Verwaltung steht den Burgern in liberalisierten Netzen in neuen Kooperation und Netzstrukturen gegenuber. Die Verwaltung ist konstitutiv nur der Verfassung unterstellt, so dass es keinen rechtsfreien Raum geben kann, Art. 1 Abs. 1 S. 2, Abs. 3, 20 Abs. 3 GG. Eine rechtsfreie Exekutive ist nach dem GG nicht denkbar. Kompetenzen mussen der Verwaltung von der Rechtsordnung ausdrucklich eingeraumt werden. Ansonsten sind die Kompetenzen der Verwaltung (ausdrucklich) beschrankt. Unter der normativen Geltung des GG gibt es keine auerrechtliche Staatszwecklehre, die innerrechtliche Befugnisse eroffnet. Das Recht ist Steuerungsmedium, es ist aber vor allem eine materielle Ordnung. Seine Bedeutung darf deshalb nicht auf eine Instrumentalfunktion beschrankt werden. Die grundgesetzliche Ordnung baut auf das Recht und ist auf Recht angewiesen. Die Rechtlichkeit, Rechtmaigkeit oder Unwirksamkeit des Verwaltungshandelns bestimmt sich aus der administrativen Handlungsperspektive und sekundar aus der richterlichen Kontrollperspektive. Das Verwaltungshandeln ist rechtsstaatlich und demokratisch zu ordnen. Die Verwaltung hat nicht allein Recht zu vollziehen, sondern Leistungen zu erbringen. Dabei muss sie das Wirtschaftlichkeitsprinzip beachten. Die Offentlichkeit ist ein Netzwerk fur die Kommunikation von Inhalten, Stellungnahmen und Meinungen" Die offentliche Kommunikation wird von wirtschaftlichen und sozialen Privatinteressen beherrscht. Das Recht kann normative Grund- und Rahmenbedingungen vorgeben und gestalten, um die Fairness des Verhandlungsprozesses und die Ausgewogenheit des Ergebnisses siche