ISBN-13: 9783750295933 / Niemiecki
M. Bulgakow schrieb Roman "Die weiße Garde" u. Stück "Die Tage der Turbins" über Russlands Bürgerkrieg 1918 . Uraufführung 1926. Kurze Zeit verboten hatte es bis zu seinem Tod fast 1000 Aufführungen.
Michael Bulgakow (1891-1940) schrieb den Roman "Die weiße Garde" 1923-25. In der Zeitschrift "Rossija" erschienen zwei Teile. Der Roman spielt in der Zeit des Bürgerkrieges und der gewaltigen Auseinandersetzung zwi schen den "Ro ten" und den "Weißen", also der Roten Armee Russlands und ihren Gegnern, einer uneinheitlichen Gruppierung aus Konservativen, gemäßigten Sozialisten und russischen Nationalisten. Der Ro man fand sofort große Beachtung, ins besondere weil in ihm Personen der Weißen auftreten, die - entgegen dem allgemeinen gesellschaftlichen Konsens - mit offensichtlicher Sympathie beschrieben sind. Damit geriet Bulgakov aber sofort in das Kreuzfeuer der bolschewistischen Kritik, die Literatur nur im Dienste des Klassenkampfes anerkannte.Bulgakow machte sich dann an die Arbeit seinen Roman zu dramatisieren, bestärkt durch die Bitte des Moskauer Künstlertheaters. Er wählte für das Stück einen anderen Titel, weil mit "weiß" zu eindeutig negative Assoziationen provoziert wurden und die Zeitschrift "Rossija" nicht zuletzt wegen der "Weißen Garde" von der sowjetischen Zensur verboten worden war. Am 5. Oktober 1926 wurde das Stück "Die Tage der Turbins" urauf geführt. Es wurde ein gewaltiger Erfolg, war zwischen 1929 und 1932 kurzzeitig verboten und wurde dann aber für viele Jahre erneut ins Repertoire des Moskauer Künstlertheaters aufgenommen. Bis zum Tode des Dichters erlebte es fast tausend Aufführungen. Es ist bekannt, dass Josef Stalin das Stück mehrfach besuchte und besonders mochte. Er hielt es für ein nützliches Stück, weil es den Sieg der Roten und die Schwächen der Weißen zeigte. Damit war es vor der allmächtigen Zensur geschützt. Andere Werke des Autors hatten dieses Glück nicht, aber Bulgakow konnte annehmen, dass er damit Stalins Anerkennung und Schutz genoss und so vor Verhaftung und GULag verschont blieb.