ISBN-13: 9783640529667 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 32 str.
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,1, Duale Hochschule Baden-Wurttemberg Mannheim, fruher: Berufsakademie Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Auch in vom Arbeitgeber gestellten Allgemeinen Geschaftsbedingungen sind vertragliche Vereinbarungen grundsatzlich zulassig, nach denen sich ein Arbeitnehmer an den Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung zu beteiligen hat, falls er vor Ablauf bestimmter Fristen aus dem Arbeitsverhaltnis ausscheidet. Es ist grundsatzlich zulassig die Ruckzahlung von Fortbildungskosten zu vereinbaren und die Hohe des Ruckzahlungsbetrags davon abhangig zu machen, ob der Arbeitnehmer das Arbeitsverhaltnis innerhalb einer bestimmten Bindungsdauer beendet. Voraussetzung dafur ist, dass die Aus - und Fortbildungsmassnahmen fur den Arbeitnehmer von geldwertem Vorteil sind und die Dauer und die Kosten der Ausbildung und die Dauer der Bindung in einem angemessenen Verhaltnis zueinander stehen. Die Unwirksamkeit einer Ruckzahlungsvereinbarung bei arbeitgeberseitiger Ubernahme der Ausbildungskosten untersuchen Maier/Mosig, Unwirksame Ruckzahlungsklauseln bei arbeitgeberseitiger Ubernahme der Ausbildungskosten. Eine aus Arbeitgebersicht angestrebte Verringerung des Risikos, dass der Arbeitnehmer schon bald nach der durch den Arbeitgeber bezahlten Massnahme kundigt, ist auch nicht durch eine unangemessene Verlangerung der arbeitnehmerseitigen Kundigungsfrist erlaub