I. Geschichtliche Entwickelung der Frage nach dem Einwände der des Kindesmordes Angeklagten, während des Geburtsvorganges ohnmächtig gewesen zu sein.- II. Die verschiedenen Bewusstlosigkeitszustände in Beziehung zum Gebärakt und die Ohnmachtsbewusstlosigkeit insbesondere.- III. Die Beziehungen der Ohnmacht zur gewöhnlichen und zur heimlichen Geburt.- IV. Kasuistische Beobachtungen aus der bisher bekannten Litteratur.- V. Meinungsäusserungen verschiedener Schriftsteller über die Geburt während einer Ohnmachtsbewusstlosigkeit.- VI. Gegenwärtiger Standpunkt der Gerichtsärzte und praktischen Juristen in dieser Frage.- VII. Neue, durch Rundfragen gewonnene Kasuistik.- VIII. Aktenmässige Angaben der heimlich Gebärenden über Art, Zeitdauer und Eintrittszeit der Bewusstlosigkeit im Zeitpunkte des Gebäraktes.- IX. Die Wahrscheinlichkeit der vor Gericht behaupteten Gebärakts-ohnmacht.- a) Frequenz der Behauptungen vor Gericht, dass die Geburt in einer Ohnmachtsbewusstlosigkeit vor sich gegangen sei.- b) Vergleichung der über Ohnmacht vor Gericht gemachten Angaben mit den gleichzeitig gemachten Angaben über die Vorgänge beim Gebärakt.- c) Beziehungen der vor Gericht geltend gemachten Ohnmacht zu einigen ausserhalb der Vorgänge des Gebäraktes gelegenen Momenten.- X. Gegenüberstellung der praktischen Gerichtsfälle und der durch Aerzte beobachteten Fälle von Ohnmacht während der Entbindung.- XI. Widerlegung der entgegenstehenden Meinungen.- 1. Allgemeine, gegen die Ohnmachtsbehauptung geltend gemachte Gesichtspunkte:.- Seltenheit der Beobachtung im gewöhnlichen Leben im Gegensatz zu der vermeintlichen Häufigkeit ihrer Behauptung vor Gericht. — Allgemeine Lügenhaftigkeit der zur Anklage kommenden Personen. — Seltenheit offener Geständnisse derselben. — Verhalten der Personen vor, während und nach dem Gebärakte. — Verhalten derselben zu den anderen ermittelten Umständen und zu der Todesart des Kindes. — Erhebung des gedachten Einwandes erst in den späteren Vernehmungen. — Beziehungen dieses Einwandes zu dem Sektionsbefunde an der Kindesleiche.- 2. Speciellere, gegen die Ohnmachtsbehauptung geltend gemachte Gesichtspunkte:.- a) Einwendungen gegen solche in Form, “Wesen und Zeitdauer der Ohnmacht gelegene Momente.- b) Einwendungen gegen die im Geburtsvorgange gelegenen Momente.- c) In der Konstitution und den sonstigen Verhältnissen der Gebärenden gelegene Momente.- d) Das Kind betreffende Momente.- XII. Zur Diagnose der Gebäraktsohnmacht.- XIII. Die praktische Bedeutung des gewonnenen Resultates für die Rechtspflege und die Gesetzgebung.- Anhang I, II und III: Aktenauszüge in tabellarischer Uebersicht.