ISBN-13: 9783668214750 / Niemiecki / Miękka / 2016 / 20 str.
Essay aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Hochschule Furtwangen; Standort Villingen-Schwenningen, Sprache: Deutsch, Abstract: Das magebliche LHG von 2005 ubertragt den Hochschulen die generelle -dezentrale Finanzverantwortung-. Denn grundsatzlich ist der Vorstand fur die Planung und Ausgabe der der Hochschule zur Verfugung stehenden Mittel zustandig. Fur die den einzelnen Fakultaten zugewiesenen Mittel aus Studiengebuhren ist grundsatzlich der jeweilige Fakultatsvorstand fur die Planung und Ausgabe dieser Mittel zustandig. Der Fakultatsrat hat hier kein ausdruckliches Beteiligungsrecht etwa in Form einer Stellungnahme wie der Senat. Der Fakultatsrat ist also in Finanzangelegenheiten unzustandig, Ausnahmen sind lediglich die medizinischen Fakultaten. Eine Berichtspflicht uber die Einnahmen und Ausgaben, und damit auch uber die Verwendung der Studiengebuhren ist nur nach -oben- bzw. -auen-, also zum Vorstand der Hochschule und von dort zum Wissenschaftsministerium vorgesehen.