ISBN-13: 9783640163625 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 28 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,3, FOM Hochschule fur Oekonomie & Management gemeinnutzige GmbH, Berlin fruher Fachhochschule, 14 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Was ist der IGH? 1.1 Geschichte 1.1.1. Vorganger. Der Standige Internationale Gerichtshof Der Standige Internationale Gerichtshof wurde durch Artikel 14 der Satzung des Volkerbundes mit Sitz in Den Haag durch Statut vom 13./16.12.1920 errichtet. Bis September hatte jeder Grundungsstaat das Statut ratifiziert. Der Standige Internationale Gerichtshof bestand von 1920 bis 1946. Der Volkerbund als 1919 begrundeter volkerrechtlicher Zusammenschluss von 63 Nationen (beachte: nicht die USA) bezweckte die Sicherung des Weltfriedens vor allem durch Rustungsbeschrankungen und Manahmen gegen Angriffskriege. Obwohl vom Volkerbund gegrundet war der Gerichtshof kein Teil davon; es gab nur eine geschlossene Verbindung zwischen beiden dahingehend, dass Rat und Generalversammlung periodisch die Gerichtshof-mitglieder wahlten und Rat und Generalversammlung berechtigt waren, Gutachten vom Gerichtshof anzufordern. Ein Mitgliedstaat des Volkerbundes war nicht automatisch Partei im Statut. Der Standige Internationale Gerichtshof war zustandig fur alle dem Volkerrecht unterliegenden internationalen Streitfragen. Voraussetzung war, dass sich die Parteien seiner Gerichtsbarkeit unterworfen hatten. Weiterhin erstreckte sich seine Zustandigkeit auf die in internationalen Abkommen besonders bezeichneten Angelegenheiten und fur gutachterliche Auerungen uber die ihm vom Volkerbundsrat oder die Bundesversammlung vorgelegten Streitfragen oder sonstigen Angelegenheiten. Insgesamt hat er 30 Streitfalle behandelt, wobei 22 durch 32 Urteile entschieden wurden. 26 gutachterliche Stellungsmanahmen wurden abgegeben. Somit ubte der Standige Gerichtshof sowohl eine rechtliche Funktion als auch eine beratende Fun