ISBN-13: 9783428188338 / Niemiecki / Miękka / 2023 / 246 str.
48 Vertreter aus Bundestag und Bundesrat formen gem. Art. 53a GG den Gemeinsamen Ausschuss, dem im Verteidigungsfall sämtliche Kompetenzen beider Verfassungsorgane zuteilwerden, die sonst in den Händen von hunderten, v. a. gewählten Vertretern liegen. Durch diese personelle Komprimierung soll eine flexible Entscheidungsfindung herbeigeführt werden. Der Gemeinsame Ausschuss als Gegenmodell zum Weimarer Notstand als »Stunde der Exekutive« liegt konzeptionell zwar auf der Linie der Gewaltenteilung, bewegt sich aber auf schmalem Grat zwischen Gewaltentrennung und -verschränkung, Missbrauchsverhütung und Effizienz, Sekurität und Kontrolle etc. Diese Spannungsfelder stellt die Arbeit heraus und löst sie am Maßstab der Gewaltenteilung zu Gunsten des Gemeinsamen Ausschusses als Kompromisslösung im missbrauchsanfälligen Verteidigungsfall auf. Auf dieser Grundlage zieht die Arbeit auch Parallelen zum Pandemiefall, soweit die Interessenlage mit der des Verteidigungsfalls vergleichbar ist.
Die Arbeit befasst sich mit dem 48-köpfigen Gemeinsamen Ausschuss, der im Verteidigungsfall an die Stelle von Bundestag und Bundesrat tritt, und mit der Frage, ob dieser den verfassungsrechtlichen Anforderungen der Gewaltenteilung genügt. Dabei entwickelt die Arbeit einen Maßstab der Gewaltenteilung und schafft ein Verständnis für die Spannungsfelder von Gewaltentrennung und verschränkung sowie von Kontrolle und Effektivität, in denen sich der Gemeinsame Ausschuss als Kompromisslösung bewegt