ISBN-13: 9783540204848 / Niemiecki / Miękka / 2004 / 392 str.
ISBN-13: 9783540204848 / Niemiecki / Miękka / 2004 / 392 str.
Das Buch befasst sich mit der Weiterverwendung von Korpersubstanzen. Insbesondere wird die Frage beantwortet, welche Bedeutung das Personlichkeitsrecht des Substanztragers fur die Weiterverwendung von Korpersubstanzen durch die medizinische Industrie sowie durch die Forschung hat. Das Buch geht von einem besonderen Personlichkeitsrecht des Substanztragers an seinem biologischen Material aus (das sog. Recht auf bio-materielle Selbstbestimmung). Daruber hinaus wird auch die eigentumsrechtliche Position an biologischem Material beleuchtet. Im letzten Abschnitt wird untersucht, welche zivilrechtlichen Folgen aus einer unbefugten Nutzung biologischen Materials resultieren. Das Buch erortert, welche Moglichkeiten fur den Verwender von biologischem Material bestehen, Korpersubstanzen zu nutzen, ohne sich zivilrechtlichen Anspruchen des Substanztragers ausgesetzt zu sehen. Uberdies wird auch die Frage einer moglichen Lizenzierung der Nutzung von Korpersubstanzen ausfuhrlich diskutiert. "
§ 1 Einleitung.- A. Einftihrung.- B. Gang der Untersuchung.- § 2 Biologische Grundlage.- A. Gen, DNA und RNA.- I. Die DNA.- II. Das Gen.- III. Die RNA.- B. Substanzen mit genetischem Material.- I. Codierendes und nicht-codierendes Material.- II. Organisations struktur der Zellkern-DNA.- C. Die verschiedenen Zelltypen.- I. Somatische Zellen.- II. Reproduktive Zellen.- III. Stammzellen.- § 3 Rechtliche Qualifizierung biologischen Materials.- A. Biologisches Material im Sinne der Untersuchung.- B. Rechtliche Einordnung biologischen Materials.- I. Vorüberlegung - Die rechtliche Einordnung des lebenden menschlichen Körpers.- 1. Der persönlichkeitsrechtliche Ansatz.- 2. Der sachenrechtlicher Ansatz.- a. Die notwendigen Voraussetzungen für die Sacheigenschaft im Sinne des § 90 BGB.- b. Die Eigentumsfähigkeit des lebenden menschlichen Körpers.- 3. Die Überlagerungsthese.- 4. Stellungnahme.- a. Kritische Würdigung des sachenrechtlichen Ansatzes.- b. Die Vorteile des persönlichkeitsrechtlichen Ansatzes.- c. Die Überlegenheit der Überlagerungsthese.- II. Rechtliche Einordnung des vom Körper getrennten biologischen Materials.- 1. Die Theorie vom Fortbestand des Persönlichkeitsrechts.- 2. Der sachenrechtliche Ansatz und seine Folgen.- a. Die Umwandlungskonstruktionen.- aa. Die Lockerung der Nähebeziehung.- bb. Die Aneignungsthese.- cc. Die analoge Anwendung des § 953 BGB.- b. Die Einordnung als res extra commercium als Sonderweg.- 3. Überlagerungsthese.- 4. Der modifizierte sachenrechtliche Ansatz.- 5. Stellungnahme.- a. Kritik am ausschlie?lich persönlichkeitsrechtlichen Ansatz.- b. Kritik am ausschlie?lich sachenrechtlichen Ansatz.- aa. Das mangelhafte Schutzniveau des rein sachenrechtlichen Ansatzes.- bb. Die Kritik an den einzelnen Umwandlungskonstruktionen.- (a) § 953 BGB analog als Begründung für eine Umwandlung.- (b) § 958 Abs. 2 BGB als Begründung für eine Umwandlung.- (c) Lockerung der Nähebeziehung als Begründung für eine Umwandlung.- cc. Fazit.- c. Die Kritik an der Überlagerungsthese.- d. Der modifizierte sachenrechtliche Ansatz als Ausweg.- aa. Die Vorteile des modifizierten sachenrechtlichen Ansatzes.- bb. Dogmatische Begründung der persönlichkeitsrechtlichen Beziehung.- (a) Vorüberlegung.- (b) Genetisches Material als Grund für die persönlichkeitsrechtliche Beziehung.- (aa) Die Selbstbestimmung über genetisches Material als Bestimmungsbefugnis über eine Kernzone.- (bb) Die Erforderlichkeit persönlichkeitsrechtlichen Schutzes genetischen Materials.- 6. Zwischenergebnis.- 7. Rechtsfolgen für bestimmte Substanztypen.- a. Körperzellen und sonstiges genetisches Material.- aa. Die sachen- und eigentumsrechtliche Einordnung somatischer Zellen und sonstigen genetischen Materials.- bb. Die persönlichkeitsrechtliche Einordnung somatischer Zellen und sonstigem genetischen Materials.- b. Reproduktive Zellen.- aa. Vorüberlegung.- (a) Die verschiedenen Versuche einer eigenständigen rechtlichen Einordnung des Keimguts.- (aa) Die Keimzelle als eigenstandige Person?.- (bb) Die Keirnzelle als eigenständige Teil- , Vor-, oder Zwischenpersonalität?.- (b) Die fehlende Überzeugungskraft der für eine differenzierte Behandlung angeführten Unterscheidungskriterien.- (c) Fazit.- bb. Die sachen- und / oder persönlichkeitsrechtliche Einordnung.- (a) Die sachen- und eigentumsrechtliche Einordnung.- (aa) Die Einordnung als Sache im Sinne des 90 BGB.- (bb) Die eigentumsrechtliche Einordnung.- (1) Die Eigentumsunfähigkeit reproduktiver Zellen.- (2) Die Nachteile der Eigentumsunfähigkeit reproduktiver Zellen.- (b) Die persönlichkeitsrechtliche Einordnung.- (aa) Die persönlichkeitsrechtlichen Befugnisse des Substanzträgers über seine Keirnzellen.- (bb) Exkurs: Auswirkungen der Verschmelzung von Keimzellen auf das Persönlichkeitsrecht.- cc. Fazit.- c. Stammzellen.- d. Biologisches Material ohne genetische Relevanz.- 8. Fazit.- § 4 Die Weiterverwendung biologischen Materials.- A. Das Eigentum an biologischem Material.- I. Der ursprüngliche Eigentlimer.- II. Der Eigentumsverlust.- 1. Rechtsgeschäftlicher Eigentumsverlust.- a. Übereignung.- aa. Die Einigung im Sinne des § 929 BOB.- bb. Die Übergabe im Sinne des § 929 BOB.- cc. Fazit.- b. Dereliktion.- aa. Der Tatbestand des § 959 BOB.- bb. Fazit.- 2. Gesetzlicher Eigentumsverlust.- a. Verarbeitung.- b. Verbindung und Vermischung.- c. Eigentumsverlust des Substanzträgers durch gutgläubigen Erwerb eines Dritten.- III. Die Grenzen des Eigentumsrechts.- IV. Die Anfechtung der Eigentumsübertragung an biologischem Material.- 1. Die Voraussetzungen der Anfechtung.- a. Anfechtung gemä? § 119 Abs. 2 BOB.- b. Anfechtung gemä? § 123 BOB.- 2. Rechtsfolgen der Anfechtung.- a. Die Nichtigkeit ex tunc.- aa. Gründe für die ex nunc Wirkung der Anfechtung.- bb. Ablehnung einer ex nunc Wirkung in Zusammenhang mit Körpersubstanzen.- b. Drittwirkungen gemä? § 142 Abs. 2 BOB.- 3. Fazit.- B. Das Persönlichkeitsrecht an biologischem Materia.- I. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht.- 1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht in der Rechtsordnung.- 2. Die Bestimmung des Schutzbereichs des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.- II. Das Recht auf bio-materielle Selbstbestimmung als besondere Fallgruppe des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.- 1. Einleitung.- 2. Die Abgrenzung zwischen dem Recht auf bio-materielle Selbstbestimmung und dem Recht auf bioethische Selbstbestimmung.- a. Vorüberlegung.- b. Das Grundrecht auf bioethische Selbstbestimmung.- c. Der Inhalt des Grundrechts auf bioethische Selbstbestimmung.- d. Fazit und Ausblick.- 3. Der Schutzbereich des Rechts auf bio-materielle Selbstbestimmung.- a. Vorüberlegung.- b. Die schutzwürdigen Interessen des Substanzträgers.- aa. Das Dispositionsinteresse des Substanztragers in Zusammenhang mit der Selbstbestimmung tiber biologisches Material.- bb. Das Rechtsschutzinteresse des Substanzträgers in Zusammenhang mit der Selbstbestimmung über biologisches Material.- (a) Die Lückenhaftigkeit eines lediglich durch Abwehrbefugnisse gewährten Rechtsschutzes.- (b) Vervollständigung des Rechtsschutzes durch eine positive Dispositionsbefugnis.- cc. Fazit.- c. Die konkrete Ausgestaltung des Schutzbereichs.- 4. Insbesondere: Das Persönlichkeitsverwertungsrecht an biologischem Material.- a. Die Begründung eines Persönlichkeitsverwertungsrechts.- aa. Die Einheitsthese als Indiz für eine ausschlie?liche Verwertungsbefugnis.- bb. Das Persönlichkeitsverwertungsrecht aufgrund einer schutzwürdigen vermögensrechtlichen Position.- (a) Das Persönlichkeitsverwertungsrecht als wirtschaftliche Komponente des Persönlichkeitsrechts — ein Absurdum?.- (aa) Die Argumente gegen einen vermögensrechtlichen Bestandteil des Persönlichkeitsrechts.- (bb) Die Argumente für die vermögensrechtliche Komponente des Persönlichkeitsrechts.- (cc) Fazit.- (b) Die verwertbare Rechtsposition.- (aa) Das Abstellen auf die Verbietungsmöglichkeit.- (bb) Die verkehrsübliche Entgeltlichkeit der Nutzungseinräumung.- (cc) Die Wertzuweisung durch den Markt.- (dd) Stellungnahme.- (c) Die schützenswerte verwertbare Rechtsposition an biologischem Material.- (aa) Der Ausschluss einer schützenswerten verwertbaren Rechtsposition gemä? § 134 BGB.- (1) § 2 Abs. 1 EschG.- (2) §§ 13,4 StZG.- (3) §§ 17 Abs. 1, 18 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1 TPG.- (4) § 10 TFG.- (bb) Der Ausschluss einer schützenswerten verwertbaren Rechtsposition gemä? § 138 Abs. 1 BGB.- (1) Der Tatbestand des § 138 Abs. 1 BGB.- (2) Die Entscheidungsparameter für ein Sittenwidrigkeitsurteil bei Körpersubstanzen.- (cc) Der Ausschluss einer schützenswerten verwertbaren Rechtsposition gemä? Art. 3 Abs. 2 Charta der Grundrechte der europäischen Union.- (1) Die Beschränkung des Anwendungsbereichs des Art. 3 Abs. 2 EU-Charta auf Organe der EU und die Mitgliedsstaaten.- (2) Die Beschränkung des Anwendungsbereichs des Art. 3 Abs. 2 EU-Charta auf Organe und nichtregenerierbare Körpersubstanzen.- (d) Zwischenergebnis.- cc. Ökonomische Analyse eines Persönlichkeitsverwertungsrecht.- (a) Ökonomische Grundlagen.- (b) Fazit für Persönlichkeitsverwertungsrechte.- dd. Zwischenergebnis.- b. Dogmatische Einordnung des Persönlichkeitsverwertungsrechts - Immaterialgüterrecht contra Persönlichkeitsrecht.- aa. Irrelevanz der Unterscheidung zwischen Immaterialgüterrecht und vermögensrechtlichem Bestandteil des Persönlichkeitsrechts für die Praxis.- (a) Vorüberlegung.- (b) Die Nähe des Persönlichkeitsverwertungsrechts zum Urheberrecht.- (c) Zwischenergebnis.- bb. Die fehlende Ablösbarkeit als Argument gegen die immaterialgüterrechtliche Einordnung des Persönlichkeitsverwertungsrechts.- cc . Fazit.- c. Übertragbarkeit des Persönlichkeitsverwertungsrechts an biologischem Material.- aa. Die freie Übertragbarkeit des Persönlichkeitsverwertungsrechts.- (a) Tendenzen einer freien Übertragung vermögensrechtlicher Bestandteile des Persönlichkeitsrechts.- (b) Die Ablehnung der freien Übertragbarkeit vermögensrechtlicher Bestandteile des Persönlichkeitsrechts.- (c) Stellungnahme.- (d) Fazit.- bb. Die eingeschränkte Übertragbarkeit des Persönlichkeitsverwertungsrechts.- (a) Die dogmatische Natur der eingeschränkten Übertragung als Teilübertragung durch Belastung.- (aa) Die Belastung als Teilung einer Rechtsposition.- (bb) Die Belastung als Vervielfältigung einer Rechtsposition.- (cc) Stellungnahme.- (b) Die Übertragungsmodelle in Zusammenhang mit der eingeschränkten Übertragung.- (aa) Die eingeschränkte Übertragung über die Einwilligung.- (bb) Die eingeschränkte Übertragung über die gebundene Rechtsübertragung.- (1) Der Vorgang der gebundenen Übertragung.- (2) Das Erfordernis eines definierten Verfügungsgegenstands.- (3) Die Anwendbarkeit der gebundenen Übertragung im Zusammenhang mit Persönlichkeitsrechten.- (c) Kritische Würdigung der Übertragungsmodelle und Stellungnahme.- (aa) Die Interessen in Zusammenhang mit der Verwertung von Körpersubstanzen.- (bb) Die Verkehrsfähigkeit der Nutzungsbefugnisse.- (1) Verkehrsfähigkeit einer über die Einwilligung eingeräumten Nutzungsbefugnis.- (2) Verkehrsfähigkeit einer über die gebundene Übertragung eingeräumten Nutzungsbefugnis.- (3) Fazit.- (4) Exkurs: Das Schicksal einer Nutzungsbefugnis nach Beendigung des Hauptvertrags.- (cc) Ablehnung der Einwilligung als Übertragungsmodell.- (dd) Die Vorteile der gebundenen Übertragung.- (1) Die Einräumung einer quasidinglichen Rechtsposition.- (2) Die erweiterte Verkehrsfähigkeit der gebundenen Übertragung gegenüber der Einwilligung.- (3) Die gebundene Rechtsübertragung als Vehikel der Selbstbestimmung des Substanzträgers.- cc. Gebundene Übertragung und bio-materielle Selbstbestimmung — ein Fazit.- d. Vererblichkeit des Persönlichkeitsverwertungsrechts an biologischem Material.- aa. Meinungsstand.- bb. Stellungnahme.- cc. Der Gegenstand der Vererblichkeit.- (a) Die Vererblichkeit des Persönlichkeitsverwertungsrechts als Ganzes.- (b) Die Vererblichkeit einzelner Nutzungsbefugnisse.- (c) Stellungnahme.- (aa) Die Erforderlichkeit einer Gleichbehandlung von postmortalem materiellen und postmortalem ideellen Persönlichkeitsrechtschutz.- (bb) Das Persönlichkeitsverwertungsrecht als Gegenstand der Personensorge.- (cc) Einzelne abgespaltene Tochterrechte der — „wahre” Gegenstand der Vererblichkeit.- (d) Konsequenzen in praxi.- dd. Das Verhältnis zwischen Angehörigen und Erben.- (a) Die Notwendigkeit koordinierten Verhaltens von Erben und Angehörigen.- (b) Das Nebeneinander zivilrechtlicher Ansprüche von Angehörigen und Erben.- (aa) Problemstellung.- (1) Die ausschlie?liche Lizenz.- (2) Die einfache Lizenz.- (bb) Die unterschiedlichen Konstellationen in Zusammenhang mit der Inan spruchnahme unberechtigter Dritter durch Erben und Angehörige.- (1) Variante:Einfache Lizenzerteilung an die Erben.- (2) Variante: Ausschlie?liche Lizenzerteilung an die Erben.- ee. Die Beachtlichkeit des mutma?lichen Willens des Ver storbenen.- ff. Zeitliche Befristung vererblicher persönlichkeitsrechtlicher Bestandteile.- gg. Das Persönlichkeitsverwertungsrecht in Zusammenhang mit Testamentsvollstreckung und Pflichtteilsanspruch.- hh. Fazit.- e. Persönlichkeitsverwertungsrecht und Zwangsvollstreckung.- aa. Vorüberlegung.- bb. Die Anwendbarkeit des § 857 ZPO auf das Persönlichkeitsverwertungsrecht.- cc. Fazit.- f. Das Persönlichkeitsverwertungsrecht an biologischem Material- ein Zwischenergebnis.- 5. Der Eingriff in den Schutzbereich der bio-materiellen Selbstbestimmung.- a. Vorüberlegung.- b. Der Einfluss von Forschungsinteressen auf die Feststellung eines Eingriffs in das Recht auf bio-materielle Selbstbestimmung.- aa. Das verfassungsrechtliche Verhältnis zwischen Forschungsfreiheit und Selbstbestimmungsrecht.- bb. Die privatrechtliche Güter- und Interessenabwägung.- (a) Weiterverwendung ohne Zustimmung für Forschungsvorhaben, bei denen es auf die Unkenntnis des Probanden ankommt.- (b) Weiterverwendung ohne Zustimmung aufgrund von Unzumutbarkeitserwägungen.- (c) Weiterverwendung ohne Zustimmung bei deutlich überwiegenden Forschungsinteressen.- cc. Fazit.- c. Der Einfluss der Anonymisierung auf die Feststellung eines Eingriffs in das Recht auf bio-materielle Selbstbestimmung.- aa. Vorüberlegung.- bb. Die Unterscheidung zwischen codierenden und nicht codierenden Substanzen.- cc. Die Weiterverwendung von anonymisierten biologischen Material.- (a) Die Weiterverwendung von anonymisierten biologischen Material zu wissenschaftlichen Zwecken.- (aa) Die Weiterverwendung von anonymisierten codierenden Substanzen zu wissenschaftlichen Zwecken.- (bb) Die Weiterverwendung von anonymisierten nicht-codierenden Substanzen zu wissenschaftlich en Zwecken.- (b) Die Weiterverwendung von anonymisierten biologischen Material zu kommerziellen Zwecken.- (c) Fazit.- 6. Die Verletzung des Rechts auf bio-materielle Selbstbestimmung.- a. Einwilligung und Nutzungsvertrag als Rechtsfertigungsgründe.- b. Sozialadäquanz.- c. Sonstige Rechtfertigungsgründe.- III. Die aufgeklärte Einwilligung und der Nutzungsvertrag.- 1. Die Abgrenzung zwischen Einwilligung und Nutzungseinräumungsvertrag.- 2. Die aufgeklärte Einwilligung.- a. Die Aufklärung.- aa. Grundlagen.- bb. Der Gegenstand der Aufklärung.- cc. Aufklärungsmodalitäten.- (a) Der Aufklärungsverpflichtete und der Aufklärungsadressat.- (b) Die Form der Aufklärung.- dd. Reichweite und Umfang.- ee . Die Entbehrlichkeit der Aufklärung.- (a) Die Entbehrlichkeit aufgrund eines Aufklärungsverzichts.- (b) Die Entbehrlichkeit der Aufklärung zum Schutz des Betroffenen.- (c) Die Entbehrlichkeit der Aufklärung beim umfassend informierten Betroffenen.- b. Einwilligung.- aa. Gegenstand der Einwilligung.- (a) Die Einwilligung in die Entnahme von Körpersubstanzen.- (b) Die Einwilligung in die Weiterverwendung von Körpersubstanzen.- bb. Rechtsnatur der Einwilligung.- cc. Wirksamkeitsvoraussetzungen der Einwilligung.- (a) Einwilligungsfähigkeit.- (aa) Einwilligungsfähigkeit nach allgemeinen Grundsatzen.- (bb) Einwilligungsfähigkeit nach spezialgesetzlichen Vorschriften.- (c) Einwilligungserklärung.- (aa) Ausdrückliche und konkludente Einwilligungserklärung.- (bb) Pormularmä?ige Einwilligungserklärung.- (1) Das Verbot der Verwendung überraschender Klauseln.- (2) Die Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB.- (3) Fazit.- (d) Willensmängel im Zusammenhang mit der Einwilligung.- (aa) Nichtigkeit eo ipso contra Nichtigkeit durch Anfechtung.- (bb) Beachtliche Willensmängel.- (1) Meinungsstand.- (2) Stellungnahme.- (cc) Fazit.- dd. Umfang der Einwilligung.- (a) Globale Zustimmung.- (b) Stufenweise Einwilligung.- 3. Der Nutzungsvertrag über biologisches Material.- a. Rechtsnatur.- b. Auf Nutzungsverträge über Körpersubstanzen anwendbare Vorschriften.- aa. Die Anwendbarkeit des UrhG auf Nutzungsverträge über biologisches Material.- bb. Anwendbarkeit der allgemeinen Regeln für Rechtsgeschäfte.- (a) Trennungs- und Abstraktionsprinzip.- (aa) Argumente gegen die Anwendbarkeit des Abstraktionsprinzips im Urheberrecht.- (bb) Argumente für die Anwendbarkeit des Abstraktionsprinzips im Urheberrecht.- (cc) Anwendbarkeit des Abstraktionsprinzips auf Nutzungsverträge über biologisches Material.- (b) Nutzungsvertrag und § 137 BGB.- c. Reichweite der Nutzungseinräumung im Nutzungsvertrag.- 4. Widerruf und Anfechtung von Nutzungsvertrag und Einwilligung.- a. Widerruf des Nutzungsvertrags.- aa. Die urheberrechtlichen Rückrufsrechte.- (a) Das Rückrufsrecht wegen Nichtausübung gemää § 41 UrhG.- (b) Das Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung gemää § 42 UrhG.- bb. Anwendbarkeit der §§ 41, 42 UrhG auf Lizenzverträge über Körpersubstanzen.- b. Widerruf der Einwilligung.- aa. Die freie Widerruflichkeit.- bb. Einschränkung der freien Widerruflichkeit.- c. Die Anfechtung von Einwilligung und Nutzungsvertrag.- aa. Die Anfechtung der Einwilligung.- (a) Voraussetzungen.- (b) Rechtsfolgen der Anfechtung.- (c) Fazit.- bb. Die Anfechtung des Nutzungsvertrags.- d. Kündigung des Nutzungsvertrags.- IV. Zwischenergebnis.- 1. Die bio-materielle Selbstbestimmung — eine Möglichkeit der Weiterverwendung biologischen Materials durch den Substanzträger.- 2. Die bio-materielle Selbstbestimmung — eine Grenze für die Weiterverwendung biologischen Materials durch Dritte.- C. Weiterverwendung bei stillschweigender Überlassung der Körpersubstanzen.- I. Problemstellung.- II. Die rechtsgeschäftliche Willenserklärung bei stillschweigender Überlassung von Körpersubstanzen.- III. Auslegung der Willenserklärung des Substanzträgers bei stillschweigender Überlassung von Körpersubstanzen.- 1. Einfache Auslegung.- 2. Ergänzende Vertragsauslegung.- a. Die betroffenen Interessen und Erwartungen der Vertragsparteien.- b. Folgen der ergänzenden Vertragsauslegung im Lichte des modifizierten sachenrechtlichen Ansatzes.- aa. Änderungen der sachenrechtlichen Zuordnung.- (a) Dereliktion durch stillschweigende Überlassung.- (b) Übereignung durch stillschweigende Überlassung.- bb. Einräumung einer persönlichkeitsrechtlichen Nutzugsbefugnis.- c. Folgen der ergänzenden Auslegung.- aa. Die Befugnis zur Vernichtung des biologischen Materials.- bb. Die Befugnis zur Verwendung des biologischen Materals zu Forschungszwecken.- cc . Die Befugnis zur entgeltlichen Weitergabe des biologischen Materials an Dritte.- D. Die Anwendbarkeit datenschutzrechtlicher Vorschriften in Zusammenhang mit der Weiterverwendung von Körpersubstanzen.- I. Anwendbarkeitsvoraussetzungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).- II. Körpersubstanzen als personenbezogene Daten?.- § 5 Zivilrechtliche Anspriiche des Substänztragers.- A. Einleitung.- I. Ansprüche des Substanzträgers als Eigentümer.- II. Die Ansprüche des Substanzträgers bei Eigentumsverlust.- B. Die zivilrechtlichen Ansprüche des Substanzträgers im Einzelnen.- I. Vertragliche Ansprüche.- II. Deliktsrechtliche Ansprüche gemää §§ 823 ff. BGB.- 1. Voraussetzungen.- 2. Rechtsfolgen.- a. Vorüberlegung.- b. Schadensersatz im Wege der dreifachen Schadensberechnung.- aa. Grundsätze der dreifachen Schadensberechnung.- (a) Ersatz des konkreten Schadens.- (b) Zahlung einer angemessenen fiktiven Lizenzgebühr.- (c) Gewinnabschöpfung.- bb. Systematische Bedenken gegen die dreifache Schadensberechnung an sich.- cc. Anwendbarkeit der dreifachen Schadensberechnung in Zusammenhang mit einer Verletzung der bio-materiellen Selbstbestimmung.- (a) Die Gleichsetzung von Persönlichkeits- und Immaterialgüterrechten hinsichtlich ihres Schutzbedürfnisses.- (b) Die dreifache Schadensberechnung als Instrument einer unerwünschten Kommerzialisierung persönlichkeitsrechtlicher Positionen.- dd. Fazit.- c. Ersatz des immateriellen Schadens (Schmerzensgeld).- aa . Einführung.- (a) Rechtslage vor dem zweiten Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften.- (b) Rechtslage ab dem 01.08.2002.- bb. Voraussetzungen des Schmerzensgeldanspruchs.- cc. Rechtsfolgen.- (a) Die verschiedenen Funktionen des Schmerzensgeldanspruchs.- (aa) Die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes.- (bb) Die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes.- (cc) Die Präventionsfunktion des Schmerzensgeldes.- (1) Präventionsfunktion des Schmerzensgeldeseine neue Wunderwaffe?.- (2) Präventionsfunktion als Verstoä gegen die Relativität der Schuldverhältnisse.- (3) Sonstige Bedenken gegen die Präventionsfunktion.- (b) Fazit.- 3. Zwischenergebnis.- III. Bereicherungsrechtliche Ansprüche gemää § 812 BGB.- 1. Der Tatbestand der Eingriffskondiktion.- a. Das Erlangte.- aa. Verwertungsmöglichkeit, ersparte Aufwendungen oder Verwertungsertrag als erlangtes „Etwas“ im Sinne des § 812 BGB.- bb. Die Nutzung des biologischen Materials als erlangtes „Etwas“.- b. Weitere Voraussetzungen.- aa. Die Lehre vom vermögensrechtlichen Zuweisungsgehalt.- bb. Der vermögensrechtliche Zuweisungsgehalt des Rechts auf bio -materielle Selbstbestimmung.- cc. Fazit.- 2. Rechtsfolgen.- a. Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr.- b. Gewinnabschöpfung.- aa. Bereicherungsrechtliche Gewinnabschöpfung gegenüber dem redlichen Bereicherungsschuldner.- bb. Bereicherungsrechtliche Gewinnabschöpfung gegenüber dem unredlichen Bereicherungsschuldner.- cc. Die Höhe der Gewinnabschöpfung.- dd. Fazit.- 3. Zwischenergebnis.- IV. Anspruch aus angemaäter Eigengeschäftsführung gemää §§ 687 Abs. 2, 681 S. 2, 667 BGB.- 1. Tatbestandsmerkmale.- 2. Rechtsfolge.- V. Fazit.- § 6 Zusammenfassung der Ergebnisse.- A. Rechtliche Qualifizierung biologischen Materials.- B. Die Weiterverwendung biologischen Materials.- I. Das Eigentum an Körpersubstanzen.- II. Das Persönlichkeitsrecht an Körpersubstanzen - bio-materielle Selbstbestimmung.- III. Einwilligung undNutzungsvertrag.- IV. Weiterverwendung bei stillschweigender Überlassung der Körpersubstanzen durch den Substanzträger.- V. Anwendbarkeit datenschutzrechtlicher Vorschriften auf die Weiterverwendung biologisches Materials.- C. Die zivilrechtlichen Ansprüche des Substanzträgers im Einzelnen.
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