ISBN-13: 9783656669623 / Niemiecki / Miękka / 2014 / 42 str.
ISBN-13: 9783656669623 / Niemiecki / Miękka / 2014 / 42 str.
Forschungsarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,1, Duale Hochschule Baden-Wurttemberg Mannheim, fruher: Berufsakademie Mannheim (Forschungsinstitut (FOI)), Sprache: Deutsch, Abstract: Fragen der europaischen Integration sind auch Fragen, die das verfassungsrechtliche Bekenntnis zur Demokratie betreffen. Das GG schutzt als Teil der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG das in Art. 20 Abs. 1 GG niedergelegte Prinzip demokratischer Staatlichkeit. Deutsche Verfassungsorgane sind verpflichtet, an einer Europaischen Union mit zu wirken, die ihrerseits demokratischen Grundsatzen genugt. Aufgrund der vernetzten Rechtsordnungen und komplexen Zustandigkeitsvorbehalte ist die Rechtswegfrage im europaischen Mehrebenensystem nicht einfach, vgl. Sauer, Jurisdiktionskonflikte, 2008; Temming, EuZW 2009, 369. Hesse hat bereits Mitte der 1990er Jahre von einem Wandel der Aufgaben, der Stellung und der Wirkungsmoglichkeiten des BVerfG gesprochen, der auch auf den Bedeutungszuwachs des europaischen Rechts und des EuGH zuruckzufuhren ist. Nationalstaatliche Vorwurfe von ausufernden Rechtsakten werden die Frage auf, wie die drei Gericht im europaischen Verfassungsraum abgegrenzt werden konnen, vgl. Wahl, ApuZ 2001, 45, 48. Das europaische Recht ist durch die Rezeption nationaler Rechtsprinzipien, insbesondere den Grundrechtsschutz gepragt. So hat sich die Individualbeschwerde zum EGMR mittlerweile zu einem die Verfassungsbeschwerde erganzenden Rechtsschutz fortentwickelt. Im Mittelpunkt des komplexen Zustandigkeitsgefuges nationaler und supranationaler Organe steht auch die nationale Identitatskontrolle als Verfassungsprinzip. Damit sollen die auersten Grenzen europaischer Integration uberwacht werden. Jurisdiktionskonflikte haben eine destruktive Wirkung, gefahrden zukunftsorientierte Einigungs- und Gestaltungsprozesse und unterlaufen die Idee, dass Rechtsprechung eine streitschlichtende Instanz ist. Dies kann nur verhindert werden, wenn eb