ISBN-13: 9783640751334 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 36 str.
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Entgeltfortzahlungsgesetz konkretisiert das Sozialstaatsprinzip und ist Ausdruck dessen, was eine gerechte Sozialordnung leisten soll. Da die Arbeitskraft fur viele Menschen die materielle Lebensgrundlage begrundet, kommt dieser Personenkreis in Existenznot, wenn er durch eine unverschuldete Krankheit nicht in der Lage ist, seine Arbeitskraft anzubieten. Nach den allgemeinen Regeln uber die Leistungsstorung im gegenseitigen Vertrag wurde der ArbG von der Pflicht zur Lohnzahlung frei werden. In einer Kombination sozialrechtlicher Anspruche des ArbN gegenuber der Krankenversicherung und arbeitsrechtlicher Anspruche auf Lohnfortzahlung gegenuber dem ArbG. 3 Abs. 1 regelt den Grundsatz der Entgeltfortzahlung nach einer Wartezeit von vier Wochen 3 Abs. 3 EFZG, Feichtinger, 3 RN 179ff. Erkrankt der ArbN wahrend der Wartezeit erhalt er nur dann Entgeltfortzahlung, wenn die in der Wartezeit auftretende Arbeitsunfahigkeit uber den Vierwochenzeitraum hinaus andauert. 3 Abs. 3 stellt ausschlielich auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhaltnisses ab. Durch die sozialversicherungsrechtlich vorgesehene Wiedereingliederung als Manahme der Rehabilitation nach 74 SGB V entsteht keine Arbeitspflicht zur Arbeitsleistung. Dem Mitarbeiter wird vielmehr die Gelegenheit gegeben, seine Arbeitsfahigkeit bei quantitativ reduziertem Arbeitsvolumen zu testen. Besteht zwischen mehreren Arbeitsverhaltnissen der Arbeitsvertragsparteien ein enger sachlicher Zusammenhang, wir mit dem neuen Arbeitsverhaltnis nicht erneut eine Wartefrist ausgelost. 3 EFZG gilt auch fur kurzfristig und geringfugig Beschaftigte, d. h. also fur Aushilfs- und Teilzeitarbeitnehmer. Der Entgeltfortzahlungsanspruch setzt voraus: 1. Das Bestehen eines Arbeitsverhaltnisses 2. Arbeitsunfahigkeit infolge Krankheit 3. Fehlendes Versc