ISBN-13: 9783640518739 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 28 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Sozialpadagogik / Sozialarbeit, Note: 2, Universitat Luneburg (Fachbereich Sozialwesen), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Zurzeit reformiert das Niedersachsische Justizministerium (MJ) mit dem Projekt JustuS (Justiz und Soziale Arbeit) die ambulanten sozialen Dienste der Strafrechtspflege in Niedersachsen. Es geht um neue Effizienzreserven und mogliche Synergieeffekte. Dazu werden Moglichkeiten gepruft, die Organisationsstrukturen und Arbeitsablaufe der sozialen Dienste zu optimieren. Fest steht z. Z. schon, dass die Bewahrungs- und Gerichtshilfe unter einem Dach zusammengefuhrt wird. Die Bewahrungshilfe konnte ein anderes berufliches Selbstverstandnis und daher eine divergierende Arbeitsbeziehung zum Proband haben, als die Gerichtshilfe. Daher ist es fraglich, ob ein Bewahrungs- oder Gerichtshelfer die Arbeitsaufgaben des jeweils Anderen, nicht nur in einer kurzen Urlaubs- oder Krankheitsvertretung, adaquat ubernehmen kann. Die vorliegende Arbeit thematisiert die Problematik einer Zusammenfuhrung der Bewahrungs- und Gerichtshilfe. Diskutiert werden insbesondere das jeweilige berufliche Selbstverstandnis und die daraus resultierenden unterschiedlichen Arbeitsbeziehun-gen zu Probanden. Hierzu werden Bewahrungs- und Gerichtshilfe dargestellt und unter der Perspektive beruflicher Qualitatsstandards analysiert. Eingegangen werden zuvor kurz auf die jeweilige Entstehungsgeschichte und die rechtlichen Grundlagen. Am Schluss werden das berufliche Selbstverstandnis und die Arbeitsbeziehungen zum Probanden erortert. Dabei wird die These verfolgt, dass die Unterschiede zwischen Bewahrungs- und Gerichtshilfe in ihrer Denk- und Handlungslogik derart heterogen sind, dass Dissonanz und Diskurs in der Praxis uberwiegen werden.