ISBN-13: 9783640850365 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 28 str.
ISBN-13: 9783640850365 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 28 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, FOM Hochschule fur Oekonomie & Management gemeinnutzige GmbH, Hochschulstudienzentrum Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Gesetzgeber gibt unterschiedliche Rechtsformen fur Unternehmen vor, dabei ...gilt in Deutschland] der Grundsatz der Wahlfreiheit ..." . Beispiele fur Rechtsformen sind der Einzelkaufmann, die OHG, die GmbH, die KG und die AG. Es ist moglich unter den vorgegeben Rechtsformen je nach Bedarf zu wahlen. Die Grunde fur die Wahl konnen vielseitig sein. Steuerliche, Haftungs- und Kapitalgrunde spielen bei der Wahl eine grosse Rolle. Die gegebene Wahlmoglichkeit funktioniert nicht lediglich bei Grundung der Rechtsform. Die Wahlfreiheit gilt fortlaufend, womit Veranderungen der Rechtsform denkbar sind. Solchen spateren Veranderungen der Rechtsform]...dient das UmwG." Die Grunde fur eine Umwandlung der Rechtsform sind genauso vielseitig wie fur eine Grundung. Das UmwG dient nicht ausschliesslich der Veranderung einer Rechtsform in eine andere wie z.B. Formwechsel 190 UmwG, sondern offeriert zahlreiche Gestaltungsmoglichkeiten und Kombinationen. So konnen nach 3 UmwG Rechtstrager miteinander verschmelzen oder nach 123 UmwG Rechttrager in andere gespalten werden. Ziel des UmwG ist es, diese Vorgange zu vereinfachen. Solche Veranderungen waren auch vor dem Inkrafttreten des UmwG moglich aber komplizierter. Jeder Vermogensgegenstand musste aufgrund des Spezialitatsprinzips, bei dem dingliche Rechte nur einer Sache anhaften, einzeln ubertragen werden. Es wird von Einzelrechtsnachfolge gesprochen, die in 929 ff. BGB geregelt ist. Diese Einzelrechtsnachfolge kann auf alle Rechtsformen angewendet werden. Diese ist aber mit einem grossen Aufwand verbunden und hat den Nachteil, dass bei Mitubertragung der Schulden die Zustimmung der Glaubiger erforderlich ist 414 ff. BGB. Durch die einzelnen Ubertragungen wurden stille Reserven aufgedeckt werden, die zusatzlich versteuert werden m"