ISBN-13: 9783640354276 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 36 str.
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,0, Duale Hochschule Baden-Wurttemberg Mannheim, fruher: Berufsakademie Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Richtlinie 2004/38/EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 uber das Recht der Unionsburger und ihrer Familienangehorigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, steht der Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, wonach sich ein Drittstaatsangehoriger, der der Ehegatte eines Unionsburgers ist, der sich in einem Mitgliedstaat aufhalt, dessen Staatsangehorigkeit er nicht besitzt, vor seiner Einreise in den Aufnahmemitgliedstaat rechtmassig in einem anderen Mitgliedstaat aufgehalten haben muss, um sich auf die Bestimmungen dieser Richtlinie berufen zu konnen. Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG ist dahingehend auszulegen, dass sich ein Drittstaatsangehoriger, der der Ehegatte eines Unionsburgers, der sich in einem Mitgliedstaat aufhalt, dessen Staatsangehorigkeit er nicht besitzt, ist und diesen Unionsburger begleitet oder ihm nachzieht, auf die Bestimmungen dieser Richtlinie unabhangig davon berufen kann, wann oder wo ihre Ehe geschlossen wurde oder wie der betreffende Drittstaatsangehorige in den Aufnahmemitgliedstaat eingereist ist. Der EuGH soll auf Ersuchen des irischen High Court im Vorabentscheidungsverfahren klaren, unter welchen Voraussetzungen Drittstaatsangehorige, die mit EU-Burgern verheiratet sind, das Recht auf Freizugigkeit innerhalb der EU haben. Das Vorabentscheidungsersuchen wurde auf Grund der Entscheidung des Prasidenten des Gerichtshofs vom 17.04.2008 dem beschleunigten Verfahren unterworfen