ISBN-13: 9783640529681 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 36 str.
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,1, Duale Hochschule Baden-Wurttemberg Mannheim, fruher: Berufsakademie Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine Arbeitnehmerin verletzt ihre arbeitsvertragliche Mitteilungs- und Aufklarungspflicht nicht, wenn sie ihrem Arbeitgeber einen Einblick in die Akten eines gegen sie gefuhrten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens verweigert. Dies gilt auch fur eine Tendenztragerin (Redakteurin) einer Zeitung. Ein Tendenztrager kann seine vertraglichen Rucksichtnahmepflichten verletzen, indem er sich gegen eine Veroffentlichung in der Presse des eigenen Arbeitgebers mit einer Gegendarstellung wendet und sich diese als eine unverhaltnismassige Reaktion auf einen Pressebericht darstellt. Indizien fur eine unverhaltnismassige Reaktion auf Grund einer Gegendarstellung konnen sich aus einer fehlenden Berechtigung der Gegendarstellung oder wegen eines fehlenden zumutbaren innerbetrieblichen Abhilfeversuchs in Form eines Richtigstellungsverlangens ergeben. Unverhaltnismassig kann die Reaktion auch dann sein, wenn das Gegendarstellungsrecht dazu genutzt wird, tendenzwidrige Meinungen kundzugeben oder wissentlich oder leichtfertig die Veroffentlichung durch unwahre Tatsachenbehauptungen veranlasst wird. Eine solche Veroffentlichung indiziert bei einem Redakteur und Tendenztrager eine besonders gravierende Pflichtverletzung, da sie zu einem Verlust der Glaubwurdigkeit des Arbeitgebers fuhren kann. Ein Tendenztrager ist verpflichtet, sowohl bei der Arbeitsleistung als auch im ausserdienstlichen Bereich nicht gegen die Tendenz des Unternehmens zu verstossen. Er hat sich auch ausserdienstlich solcher Ausserungen und Handlungen zu enthalten, die der Tendenz des Unternehmens nachhaltig zuwiderlaufen und damit betriebliche Interessen des Unternehmens erheblich beruhren. In einem Tendenzarbeitsverhaltnis konnen bestimmte Sachverhalte fur eine Auflosung ausreichen, die in einem anderen"