ISBN-13: 9783640748129 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 36 str.
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,0, Duale Hochschule Baden-Wurttemberg Mannheim, fruher: Berufsakademie Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: 12 TzBfG regelt die Arbeit auf Abruf, auch kapitalorientierte variable Arbeitszeit genannt, 12 Abs. 1 S. 2 TzBfG erfordert die Festlegung einer Mindestdauer der wochentlichen und der taglichen Arbeitszeit. Die Arbeitsvertragsparteien konnen wirksam vereinbaren, dass der Arbeitnehmer uber die vertragliche Mindestarbeitszeit hinaus Arbeit auf Abruf leisten muss. Mit der Vereinbarung von Arbeit auf Abruf, die uber eine vertragliche Mindestarbeitszeit hinausgeht, verlagert der Arbeitgeber abweichend von 615 BGB einen Teil seines Wirtschaftsrisikos auf den Arbeitnehmer. Bei der Angemessenheitsprufung sind das Interesse des Arbeitgebers an einer Flexibilisierung der Arbeitszeitdauer und das Interesse des Arbeitnehmers an einer festen Regelung der Dauer der Arbeitszeit und der sich daraus ergebenden Arbeitsvergutung angemessen zum Ausgleich zu bringen Die bei einer Vereinbarung von Arbeit auf Abruf einseitig vom Arbeitgeber abrufbare Arbeit des Arbeitnehmers darf nicht mehr als 25% der vereinbarten wochentlichen Mindestarbeitszeit betragen. Bei einer erganzenden Vertragsauslegung ist darauf abzustellen, was die Parteien bei angemessener Abwagung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hatten, wenn sie die Unwirksamkeit der Klausel bedacht hatten. Zur Feststellung des mutmasslichen Parteiwillens ist die tatsachliche Vertragsdurchfuhrung von erheblicher Bedeutung. Sie gibt Aufschluss uber das von den Parteien wirklich Gewollte. Ein Abrufarbeitsverhaltnis i.S.d 12 TzBfG liegt vor, wenn im Arbeitsvertrag die Dauer der Arbeitszeit nur auf einen bestimmten Zeitraum bezogen festgelegt wird und der Arbeitgeber nach billigem Ermessen entscheiden kann, wie viel Arbeit er zu welchem Zeitpunkt in Anspruch nehmen will. Arbeit au"