ISBN-13: 9783842878747 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 84 str.
ISBN-13: 9783842878747 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 84 str.
Mit der Verabschiedung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wurde fur die handelsrechtliche Rechnungslegung das Ziel formuliert, eine Abkopplung von der steuerlichen Bilanzierung zu erreichen und die Informationslage der Jahresabschlussadressaten zu verbessern. Trotz dieser Zielsetzung kommen weiterhin die steuerlichen Leasingerlasse zur Anwendung, die jedoch zu einer 'Alles-oder-Nichts'-Entscheidung bei der Leasingobjektzurechnung fuhren und deshalb den wirtschaftlichen Gehalt eines Leasingvertrages nicht korrekt erfassen konnen. Somit ist die Zielsetzung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes verfehlt, die Informationsfunktion des Jahresabschlusses zu starken. Deshalb sucht diese Studie alternative Zurechnungs- bzw. Bilanzierungsvorschriften fur Leasingvertrage, die der Zielsetzung der handelsrechtlichen Rechnungslegung gerecht werden, also ein den tatsachlichen Verhaltnissen entsprechendes Bild der Vermogens- Finanz und Ertragslage zu vermitteln. Dazu werden insbesondere die Vorschriften zur internationalen Leasingbilanzierung herangezogen, also der Standard zur Leasingbilanzierung nach IFRS, IAS 17 und der kurzlich veroffentlichte Exposure Draft 'Leases' mit seinem Right-of-Use-Ansatz. Als Nebenziel wurde trotz der veranderten Zurechnungs- bzw. Bilanzierungsvorschriften eine weitestgehend unveranderte Steuerbelastung gesetzt. Um die vorgenannten Untersuchungsziele zu erreichen, wird in einem ersten Schritt die aktuelle steuer- und handelsrechtliche Leasingbilanzierung dargestellt, getrennt nach Zurechnungs- und Bilanzierungsvorschriften. Im Anschluss daran wird eine Vergleichsbasis geschaffen, die es erlaubt, die Steuerbelastung auf Basis der steuer- und handelsrechtlichen Leasingbilanzierung mit der Steuerbelastung entsprechend der internationalen Leasingbilanzierung zu vergleichen. Dazu wird eine Kapitalwertberechnung fur zwei unterschiedliche Leasingvertrage vorgenommen, jeweils aus Leasingnehmer- und Leasinggebersicht. Nachdem diese Vergleichsbasis gesch