ISBN-13: 9783838698496 / Niemiecki / Miękka / 2006 / 94 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Personal und Organisation, Note: 1,3, Universitat Augsburg (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultat), Veranstaltung: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe: Einleitung: Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) zahlt aufgrund ihrer bisher geringen Verbreitung zu einer gesellschaftsrechtlichen Randerscheinung. Aufgrund der Entwicklung der vergangenen Jahre scheint sich dies zunehmend zu andern. Lange Zeit blieb es rechtlich ungeklart, ob neben einer naturlichen Person auch ein beschrankt haftendes Gebilde etwa in Form einer Kapitalgesellschaft die Komplementarstellung einer KGaA einnehmen darf oder nicht. Hierzu gab es kontroverse Literaturmeinungen, die fur oder gegen die Zulassigkeit waren oder auch noch sind. Nachdem der BGH in seiner richterlichen Entscheidung die Weichen fur die Zulassigkeit einer Kapitalgesellschaft als personlich haftender Gesellschafter einer KGaA gestellt hat, ist nun von besonderer Bedeutung, welche Ausgestaltung eine kapitalistische KGaA annehmen sollte, um die steuerlichen Vorschriften in ihrem Sinne vorteilhaft zu nutzen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die steuerlichen Besonderheiten der kapitalistischen KGaA und ihrer Gesellschafter herauszustellen und im Rahmen einer Steuerbelastungsanalyse der Gewinnverwendungsmoglichkeiten entsprechende Handlungsalternativen aufzuzeigen. In Kapitel 2 werden, nach einer kurzen Einfuhrung in die Geschichte der Kommanditgesellschaft auf Aktien und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, auf die gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen eingegangen, die ebenso fur die kapitalistische KGaA gelten. Aufbauend auf den Gegebenheiten des Gesellschaftsrechts werden in Kapitel 3 die Merkmale einer kapitalistischen KGaA dargelegt, wobei insbesondere die verschiedenen denkbaren Erscheinungsformen und die Vorteile einer kapitalistischen KGaA erlautert werden. Daran anschliessend behandelt Kapitel 4 die steuerliche Behand