ISBN-13: 9783838689500 / Niemiecki / Miękka / 2005 / 88 str.
ISBN-13: 9783838689500 / Niemiecki / Miękka / 2005 / 88 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Rheinische Fachhochschule Koln (Wirtschaftsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe: Problemstellung: Leitsatze des BGH-Urteils vom 29.01.2001 AZ II ZR 331/00: - Die (Aussen- )GbR besitzt Rechtsfahigkeit, soweit sie durch die Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begrundet. - In diesem Rahmen ist sie zugleich im Zivilprozess aktiv und passiv parteifahig. - Soweit der Gesellschafter fur die Verbindlichkeiten der GbR personlich haftet, entspricht das Verhaltnis zwischen der Verbindlichkeit der Gesellschaft und der Haftung des Gesellschafters derjenigen bei der OHG (Akzessorietat). Das Urteil des BGH hat ein enormes Echo in der Fachwelt hervorgerufen, dokumentiert es doch die Abkehr von der lange vom BGH vertretenen Doppelverpflichtungstheorie hin zur Akzessorietatstheorie. Die Anerkennung der Rechts- und Parteifahigkeit fuhrte sowohl zu Veranderungen im Rechts- als auch im Geschaftsverkehr. Aufgrund dieses Urteils erscheint es sinnvoll, den Weg der Gesellschaft burgerlichen Rechts vom ursprunglichen Gesetzestext hin zur Vollrechtsfahigkeit zu skizzieren. Sowohl die GbR als auch die OHG gehoren als Personengesellschaft dem Themengebiet des Gesellschaftsrechts an, welches als das Recht der privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten gemeinsamen Zwecks durch Rechtsgeschaft begrundet werden, definiert wird. Neben der Personengesellschaft ist im deutschen Recht noch eine weitere Moglichkeit des Zusammenschlusses, namlich die der Korperschaft, auch juristische Person genannt, zu nennen. Diese beiden Rechtsformen unterscheiden sich im Wesentlichen darin, dass die juristische Person rechtsfahig ist und die Personengesellschaft nicht. Rechtsfahigkeit bedeutet Trager von Rechten und Pflichten sein zu konnen. Juristische Personen erlangen die Rechtsfahigkeit mit Eintragung. Dennoch konnen Personengesellschaften wie die OHG trotz fehlender Rechtsfahi