Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Rheinische Fachhochschule Koln (Wirtschaftsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe: Problemstellung: Leitsatze des BGH-Urteils vom 29.01.2001 AZ II ZR 331/00: - Die (Aussen- )GbR besitzt Rechtsfahigkeit, soweit sie durch die Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begrundet. - In diesem Rahmen ist sie zugleich im Zivilprozess aktiv und passiv parteifahig. - Soweit der Gesellschafter fur die Verbindlichkeiten der GbR personlich haftet, entspricht das Verhaltnis zwischen der Verbindlichkeit der...
Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Rheinische Fachhochschule Koln (Wirtschaftsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: I...