Verstirbt ein Vertragsarzt, endet seine Zulassung. Ein Stillliegen seiner hinterlassenen Arztpraxis bis zur Nachbesetzung des Vertragsarztsitzes liefe den Interessen seiner Erben und der Patientenversorgung zuwider. Ausgehend davon ermoeglicht das Gnadenquartal den Erben die vorubergehende Fortfuhrung der Arztpraxis. Lucas Reinert analysiert die Handhabung des Gnadenquartals in der Praxis und die bestehenden Regelungen unter Berucksichtigung der Historie, des Eigentumsgrundrechts sowie des sozialrechtlichen Kontextes. Dabei untersucht er mit Blick auf typische gesellschaftsvertragliche...
Verstirbt ein Vertragsarzt, endet seine Zulassung. Ein Stillliegen seiner hinterlassenen Arztpraxis bis zur Nachbesetzung des Vertragsarztsitzes liefe...