Die Wirksamkeit von Kostenanrechnungsklauseln in D&O-Versicherungsvertragen ist trotz der Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. vom 9. Juni 2011 (7 U 127/09) nach wie vor umstritten. Dies uberrascht angesichts der Bedeutung von Kostenanrechnungsklauseln nicht. Einerseits drohen die Kosten der vom Versicherer veranlassten Anspruchsabwehr die Versicherungssumme aufzuzehren, so dass im Falle der Begrundetheit des Haftpflichtanspruchs nicht mehr ausreichend Mittel zur Freistellung zur Verfugung stehen. Andererseits ware das versicherungstechnische Risiko der D&O-Versicherung ohne die Verwendung von...
Die Wirksamkeit von Kostenanrechnungsklauseln in D&O-Versicherungsvertragen ist trotz der Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. vom 9. Juni 2011 (7 U 12...