Das Parlamentsbeteiligungsgesetz (ParlBG) regelt die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu Einsatzen der Bundeswehr. Diese finden grundsatzlich multinational statt, also im Rahmen von Bundnissen. In der Wahrnehmung der Bundnispartner besteht zwischen den deutschen Entscheidungsprozessen und einer vertieften Integration von Verteidigungspolitik/ -planung ein Spannungsverhaltnis (Stichworte: Souveranitatsverzicht und Vertrauen), wobei das ParlBG z.T. als Hindernis gesehen wird. Ob zu Recht, hat in der Strategic Community eine Debatte ausgelost. Im Marz 2014 hat der Bundestag eine Kommission...
Das Parlamentsbeteiligungsgesetz (ParlBG) regelt die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu Einsatzen der Bundeswehr. Diese finden grundsatzlich mult...