1. 1 Begriindung, AufgabeDSteUung und Zielsetzung 1. 1. 1 BegrUndung Nach den einschl&gigen Bestimmungen des HGB und der AO ist jeder Kaufmann dazu verpflichtet, seine Verm6gensgegenst&nde sowie Forderungen und Schulden j&hrlich wert- und mengen m&Big zu ermitteln und aufzuzeichnen. Diese Inventur wirkt sich - vor allem dann, wenn sie in Form der Stichtagsinven tur mit der k6rperlichen Aufnahme zum Bilanzstichtag durch gefUhrt wird - als eine fuhlbare Mehrbelastung der Mitar beiter aus. In der Praxis haben sich deshalb zwei weitere und mit der Novellierung des 40 HGB im Jahre 1965 vom Ge...
1. 1 Begriindung, AufgabeDSteUung und Zielsetzung 1. 1. 1 BegrUndung Nach den einschl&gigen Bestimmungen des HGB und der AO ist jeder Kaufmann dazu ve...