Die Inobhutnahme ist ein der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfugung stehendes Instrument, in akuten Krisensituationen und bei unmittelbaren Gefahrdungslagen Kinder und Jugendliche - in Extremfallen auch ohne Einwilligung der Eltern - vorubergehend aus der Familie zu nehmen und kurzfristig anderweitig unterzubringen. Planung und Durchfuhrung von Inobhutnahmen verlangen von den Mitarbeitern der Sozialen Dienste ein hohes Mass an Professionalitat und Fachlichkeit. Nach Art. 20 Abs. 3 GG ist die offentliche Verwaltung bei allen Verwaltungsmassnahmen jedoch an Recht und Gesetz gebunden. Das Recht...
Die Inobhutnahme ist ein der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfugung stehendes Instrument, in akuten Krisensituationen und bei unmittelbaren Gefahrdungs...